Zoff um Miete und Sperrzone

Das Hickhack an der "Bordell-Front" im Gewerbegebiet Trierweiler geht weiter. Die Anwälte von Bordellbesitzer Rigo Wendt haben Widerspruch gegen die neue Sperrzonen-Klausel im Bebauungsplan eingelegt.

Trier/Trierweiler. Der Rechtsstreit um Bordell-Ansiedlungen im Gewerbegebiet Trierweiler-Sirzenich geht in eine neue Runde. Wie berichtet, hat der für das Gewerbegebiet zuständige Zweckverband Wirtschaftsförderung im Trierer Tal den Bebauungsplan dahingehend geändert, dass dort keine Bordelle oder bordellähnliche Einrichtungen wie Sauna- und Massagebetriebe oder Terminwohnungen mehr zulässig sind. Nur die beiden bestehenden Etablissements genießen Bestandsschutz. Die Planänderung ist indes rechtskräftig.Zweckverband und Gemeinde hatten die Sperrzone damit begründet, dass mehrere Bauanträge für Bordelle vorliegen. Ihr Hauptargument: Dem Gewerbegebiet drohe im Falle einer Ausuferung in eine "Rotlichtmeile" ein Imageverlust und eine Wertminderung der Immobilien. Außerdem gelte es, die dortigen Bewohner, darunter Kinder, zu schützen.Auch ein Bauantrag von Wendt fällt unter diese Sperrklausel. Er möchte ein früheres Wellness-Center in der Bergstraße zu einem FKK-Club umbauen. Nachdem die Kreisverwaltung als Bauaufsichtsbehörde diesen Antrag abgelehnt hat, haben die Anwälte Wendts nun Widerspruch eingelegt. Der 36-jährige Bordell-Besitzer hat vor wenigen Wochen ein weiteres Haus seiner "Pearls"-Kette in Trier-Nord eröffnet und sich mit seinen Damen gleichzeitig aus der Immobilie im Gewerbegebiet Trierweiler ("Im Keitelsberg") verabschiedet. Seit längerem schwelt bereits ein Streit mit dem Vermieter, einem im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmer. Dieser hatte Wendt bereits vor zwei Jahren wegen ausbleibender Mietzahlungen gekündigt. Er habe Kosten für Umbauten zurückbehalten, die eigentlich der Vermieter hätte übernehmen müssen, begründet Wendt sein Verhalten. Nun landete die Sache vor dem Landgericht Trier, das den Streithähnen einen Vergleich vorschlug.Bald neuer Club am Keitelsberg?

Da die baurechtliche Genehmigung für einen Bordellbetrieb objekt- und nicht personenbezogen ist, könnte also demnächst am früheren Pearls-Standort problemlos ein neuer Club eröffnen. Das FKK-Projekt in der Bergstraße kann jedoch nur dann realisiert werden, wenn eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Erfolg hätte. Wendt will das Einreichen einer solchen Klage von der Behandlung seines Widerspruchs gegen die Ablehnung des Bauantrags abhängig machen.

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