Altbauten: Zuschuss für Planungsleistungen
Trier. (alf) In seiner jüngsten Sitzung hat der Verbandsgemeinderat Trier-Land ein Zuschuss-Programm zur Förderung von Beratungs- und Planungsleistungen für Altbauten in den Ortslagen beschlossen. Eigentümer oder Nutzungsberechtigte können danach für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren einen einmaligen Zuschuss von 50 Prozent erhalten.
09.11.2008
, 21:36 Uhr
Voraussetzung ist, dass leer stehende Altbauten bewohnbar gemacht werden. Die Zuschuss-Höchstgrenze beträgt 500 Euro. Anträge können bei der VG-Verwaltung Trier-Land in Trier gestellt werden.