Altbauten: Zuschuss für Planungsleistungen

Trier. (alf) In seiner jüngsten Sitzung hat der Verbandsgemeinderat Trier-Land ein Zuschuss-Programm zur Förderung von Beratungs- und Planungsleistungen für Altbauten in den Ortslagen beschlossen. Eigentümer oder Nutzungsberechtigte können danach für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren einen einmaligen Zuschuss von 50 Prozent erhalten.

Voraussetzung ist, dass leer stehende Altbauten bewohnbar gemacht werden. Die Zuschuss-Höchstgrenze beträgt 500 Euro. Anträge können bei der VG-Verwaltung Trier-Land in Trier gestellt werden.

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