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Folgenden Beschluss fasste der Gemeinderat Trierweiler mit großer Mehrheit (drei Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme): Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung im Trierer Tal möge die Änderung des Bebauungsplans "Teilgebiet Gewerbegebiet Trierweiler"... dahingehend beschließen, dass gemäß Baunutzungsverordnung... nicht zulässig sind: Einrichtungen wie Animierlokale, Nachtbars und vergleichbare Einrichtungen wie Striptease- und Filmvorführungen, Sexkinos, erotische Sauna- und Massagebetriebe, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Terminwohnungen, Eroscenter und vergleichbare Dirnenunterkünfte."(alf)

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