Freudenburger Friedhofsstreit geht in die nächste Runde

Freudenburg · Der Fall der Freudenburgerin, deren Urne wegen einer Fristüberschreitung von drei Monaten nicht im Grab ihres Mannes beigesetzt werden konnte (der TV berichtete), landet vermutlich vor Gericht. Die Angehörigen haben angekündigt, die Ortsgemeinde in dieser Sache zu verklagen.

Sie hatten beantragt, die Freudenburger Friedhofssatzung zu ändern. Doch der Ortsgemeinderat hat nun eine Satzungsänderung einstimmig abgelehnt. Das wollen die Betroffenen nicht hinnehmen und von einem Gericht überprüfen lassen.
Laut der Freudenburger Friedhofssatzung kann eine Urne nur dann in ein Erdbestattungsgrab gegeben werden, wenn eine Ruhezeit von mindestens 15 Jahren dort gewährleistet ist. In diesem Fall wäre dies nicht möglich gewesen. Denn das Reihengrab mit einer Liegezeit von 25 Jahren existierte zum Todeszeitpunkt bereits zehn Jahre und drei Monate. Schweren Herzens hat die Tochter ihre Mutter daraufhin vorläufig in der Urnenwand des Freudenburger Friedhofs beigesetzt. mai

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