Schwanen-Vater siegt vor Oberverwaltungsgericht

Trier/Koblenz. (jp) Schwanen-Vater Lothar Lorig hat wieder die Justiz beschäftigt. Doch die Entscheidung, die das Ober verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilverfahren getroffen hat, ist ein Sieg für den Mann, der seit Jahren kranke und verletzte Schwäne in der alten Castelnau-Kaserne in Trier-Feyen pflegt.

Maximal 40 Schwäne darf Lorig ab dem 15. August halten und versorgen, sagt das OVG. Alle gesunden und in Freiheit lebensfähigen Tiere muss er auswildern. Eine wesentliche Beeinträchtigung des Tierschutzes sei nicht zu befürchten, so die Koblenzer Richter. Dies folge aus den positiven Beurteilungen des ehrenamtlichen Einsatzes durch das Umweltministerium sowie dem Zweck der Einrichtung. Die Stadt Trier hatte im Januar verfügt, Lorig dürfe maximal 15 Tiere versorgen. Das Verwaltungsgericht hatte Lorigs Widerspruch in erster Instanz abgelehnt.

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