175 000 Euro Bußgeld
Trier. (red) Das Engagement gegen Schwarzarbeit der rheinland-pfälzischen Handwerkskammern hat im ersten Halbjahr zu insgesamt fünfhundert Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt. Dabei wurden Bußgelder in Höhe von 175 000 Euro fällig.
21.08.2007
, 21:31 Uhr
Schwarzarbeit im Sinne des Handwerksrechts liegt vor, wenn Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerksberufs ohne Handwerksrolleneintragung erbracht werden. Betroffen von Schwarzarbeit sind besonders der Baubereich, das Kraftfahrzeuggewerbe sowie Friseurleistungen.