Anpfiff vor Gericht

TRIER. Sollte das Bundesverfassungsgericht am Ende des heute in Karlsruhe beginnenden Verfahrens zum Bestand des deutschen Wettmonopols einer Liberalisierung des Markts das Wort sprechen, fürchtet vor allem der organisierte Sport Einbußen. Was steckt hinter der Wettlust der Deutschen, die für Milliarden-Umsätze sorgt?

LOTTERIESTAATSVERTRAG: InDeutschland liegt das staatliche Lotterie- und Wettmonopol bei den Bundesländern. Sie genehmigen - über Gesellschaften - Sportwetten und Lotterien. Die Grundlage dafür bildet das Strafgesetzbuch mit den Paragrafen 284 bis 287. Damit verbietet der Bund bei Androhung von Freiheits- und Geldstrafen, Glücksspiele ohne die Erlaubnis von Behörden zu veranstalten. Seit 1. Juli 2004 gibt es einen "Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland". In ihm haben die Länder vereinbart, dass die 16 Landesgesellschaften von Lotto und Toto alleinige Anbieter von Glücksspielen sind. Außer Pferdewetten, die nicht reguliert sind, darf nur die Lotto-Tochter Oddset weitere Sportwetten anbieten. Buchmacherin klagt in Karlsruhe

PRIVATE ANBIETER: Neben den staatlichen Gesellschaften sind vier private Anbieter bundesweit mit jeweils einer während der Wendezeit in der DDR ausgestellten Lizenz aktiv (unter anderem "betandwin" und Sportwetten Gera). Daneben gibt es schätzungsweise rund 2000 Buchmacher und Wettbüros, die für ausländische Firmen Wetten einsammeln. Während sich der Spieleinsatz bei Oddset pro Jahr auf rund 500 Millionen Euro beläuft, wird bei den privaten Anbietern von rund einer Milliarde Euro ausgegangen. DIE KLAGE: Bis voraussichtlich Anfang des Jahres 2006 will das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden, ob das staatliche Wettmonopol bestehen bleibt oder grundsätzlich auch private Firmen Sportwetten anbieten dürfen. Grundlage der Verhandlung ist die Verfassungsbeschwerde einer Buchmacherin aus München, die ein Wettbüro für Pferdewetten betreibt. Ihre Klage gegen das Verbot der Stadt München, darüber hinaus Sportwetten mit festen Gewinnquoten anbieten zu dürfen, wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. In diesem Verbot sieht die Klägerin unter anderem ihre Rechte auf Berufsfreiheit (Artikel 12 Grundgesetz) und Gleichheit (Artikel 3 Grundgesetz) verletzt. FINANZIELLER RAHMEN: Im Gegensatz zu den derzeit in Deutschland agierenden privaten Anbietern müssen die staatlichen Glücksspielanbieter Wettspielsteuern und eine Zweckabgabe an die Länder abführen. Der deutsche Lotto- und Totoblock (die Vereinigung der Lottogesellschaften der Bundesländer) hat nach den aktuellsten statistischen Angaben jährliche Zuweisungen von insgesamt 500 Millionen Euro ausgeschüttet, um damit im wesentlichen Aufgaben des Breitensports sowie Projekte in Kultur und Gesellschaft zu finanzieren. Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH verzeichnete 2004 Umsatzerlöse in Höhe von 525 Millionen Euro, davon entfielen rund 31 Millionen Euro auf Oddset-Sportwetten. Durch Lotteriesteuer und Konzessionsabgabe gingen 191 Millionen Euro ans Land. Die Lotteriesteuer aus Sportwetten betrug 5,9 Millionen Euro. Höfer: Steuerpflicht per Gesetz?

BEFÜRCHTUNGEN: Auch wenn Hermann Höfer, Vizepräsident des Landessportbunds Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung von Lotto Rheinland-Pfalz, nicht glaubt, dass das Bundesverfassungsgericht "alles freigibt", sieht er die Marktöffnung kommen. Die Liberalisierung verbindet er mit Sorgen: "Wenn die Einnahmen wegfallen, ist die Frage, wer das ersetzt. Der Sport hat einen Anspruch auf Unterstützung." Entscheidend seien Fragen gleicher Wettbewerbsbedingungen. Der ausländische Internet-Anbieter "betandwin" zum Beispiel mache in Deutschland Millionenumsätze, zahle in Gibraltar, wo das Unternehmen ansässig ist, aber nur 0,18 Prozent Steuern. "Wenn ausländische Firmen in Rheinland-Pfalz legal Wetten anbieten dürfen, wo zahlen sie dann Steuern? Und kann das Land sie per Gesetz zur Steuerpflicht heranziehen?", fragt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Brohltal, der auch in der Kommission des Deutschen Sportbunds saß, die die Marschroute für die heutige Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht erarbeitet hat. EUROPA: Außer dem Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich auch die Europäische Union mit dem Glücksspielwesen. In der Diskussion um eine Richtlinie zur Beseitigung von Hemmnissen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen geht es auch um die Frage, ob davon Glücksspiele tangiert sind.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort