Aufs Kleingedruckte kommt es an

TRIER. (sas) Mit der zunehmenden Verflechtung der Wirtschaft über die Grenzen müssen sich Unternehmen auch mit den Unterschieden in den verschiedenen Rechtssystemen auseinander setzen. Besonders heikel sind dabei verschiedene Regeln für Luxemburger Rechtsformen und bei Zahlungsverzug.

Luxemburg liegt nur wenige Kilometer von uns aus entfernt - und setzt mit seiner Anlehnung ans französische Rechtssystem gleich andere Voraussetzungen fürs Vertrags- und Wirtschaftsrecht. Nicht zuletzt viele Betriebe aus der Region Trier stoßen dabei immer wieder auf Hürden, hat die Auskunftei Creditreform festgestellt und seine "Gespräche nach 5" unters Motto "Luxemburg - kein Land voller Unbekannter" gestellt. Täglich 400 neue Einträge im Handelsregister

So macht sich die Wirtschaftsdynamik in Luxemburg allein dadurch schon bemerkbar, dass im Luxemburger Handelsregister täglich 400 neue Einträge in das Wirtschaftsverzeichnis erfolgen - in der Region Trier sind es jährlich 350. Bei über 118 000 Firmen und Gesellschaften sowie 15 000 Holdings wie Fiat, AOL, Ebay, Microsoft oder DaimlerChrysler - in der Region Trier sind es allein in Industrie, Handel und Dienstleistung rund 27 000 Betriebe - scheint das nicht zu wundern. Allerdings gibt es eine hohe Anzahl so genannter Briefkastenfirmen, "die nicht zwangsläufig unseriös sein müssen, die aber nicht erkennbar am Markt tätig sind", sagt Wolfgang Kohn von Creditreform Luxemburg. Aufgrund der hohen Dynamik fällt mit 682 im vergangenen Jahr auch eine relativ hohe Konkurs-Zahl auf. "Während aber bei uns im Schnitt über elf Mitarbeiter je Insolvenz ihren Job verlieren, sind es in Luxemburg nur 2,7", sagt der Trierer und Luxemburger Creditreform-Chef Herbert Eberhard. "Der volkswirtschaftliche Schaden ist relativ gering, es ist aber auch die Kehrseite der expansiven Gründungspolitk." Generell benötigen alle Unternehmen in Luxemburg eine Handelsermächtigung vom Mittelstandsministerium.Strenge Pflicht für Bilanzveröffentlichung

Es gibt als Rechtsformen vor allem die "Societé Anonyme" (SA) als Aktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von 31 000 Euro und die der deutschen GmbH vergleichbare "Societé à responsabilité limité" (SARL) mit einem Mindestkapital von 12 400 Euro (Deutschland 25 000 Euro). Darüber hinaus bestehen Einzelfirmen oder weniger häufige Rechtsformen wie etwa die "Societé Civile" (vergleichbar der deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts). "Wer als Luxemburger Unternehmer etwas auf sich hält, gründet meist eine SA. Doch bei Aktionärswechseln ist es schwer zu hinterfragen, wer die aktuellen Aktionäre sind. Bei der SARL gibt es dagegen eine Publikationspflicht der aktuellen Gesellschafter", sagt Kohn. Generell sei in Luxemburg die Pflicht zur Veröffentlichung von Bilanzen recht streng, denn wer dem nicht nachkomme, dem werde zwangsweise von Amts wegen ein Auflösungverfahren aufgedrückt. Weitere Unterschiede zu Deutschland: Das Luxemburger Verbraucherrecht ist wesentlich strenger, und Verträge sind weniger konkret. Fristen länger als in Deutschland

Auch beim Zahlungsverzug sind die Rechtsfolgen unterschiedlich - in Deutschland eher gering, in Luxemburg teilweise gravierend. Auch das postalische Einschreiben hat im Großherzogtum eine wesentlich größere Bedeutung, wenn es um Zahlungsfristen geht, als bei uns. Dafür sind die Fristen trotz gegenteiliger Vereinbarung länger als in Deutschland. Eberhards Tipp: "Grundsätzlich sollte man so viel wie möglich schriftlich regeln, vor allem, wenn man mit Verbrauchern zu tun hat."

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