Ausgespähte Geldkarten

Die Zahl manipulierter Geldautomaten steigt von Jahr zu Jahr: "Vor allem in den Ballungsräumen schlagen Betrüger zu", sagt Till Weihrauch vom Landeskriminalamt (LKA) Mainz. Doch Vorsicht ist überall geboten.

Trier. Rund 260 Geldautomaten wurden im vergangenen Jahr bundesweit von Trickbetrügern manipuliert. Auch in Rheinland-Pfalz steigt die Zahl der Attacken: "2006 haben wir im Land noch fünf Fälle registriert, im vergangenen Jahr waren es bereits 18 Geldautomaten, und nun haben wir bis Ende April schon 16 Fälle", sagt der LKA-Mann. Dennoch würden die Täter am liebsten in den großen Ballungszentren auf Beutefang gehen. In NRW sei die Zahl der sogenannten "Skimming-Attacken" am höchsten.Mit Skepsis an die Sache gehen

Der Datenklau funktioniert, indem die Täter Vorsatzgeräte auf die Automaten montieren, welche durch die Nutzer vom Original kaum zu unterscheiden sind. Mit einem neuen Trick haben Verbrecher auch schon erfolgreich Informationen abgegriffen. Vermehrt werde nun bereits versucht, beim Zugang zum Bankschalter sich die notwendigen Daten zu beschaffen. "Wenn Sie am Türöffner zu einer Filiale Ihre Geheimzahl eingeben sollen, können Sie sicher sein, dass hier etwas nicht stimmt. Banken fragen nie im Eingangsbereich die Pin ab", warnt Weihrauch.Der Experte rät sowieso "immer mit einem Schuss Skepsis" an einen Geldautomaten zu gehen. "Gibt es irgendwo ein Klebeband, wackelt ein Teil vielleicht oder kommt Ihnen das Aussehen anders vor als sonst, sollten Sie auf keinen Fall an einem solchen Gerät Geld abheben." Zudem sollten Verbraucher immer die Hand oder die Geldbörse über das Ziffernfeld halten, während sie ihre Geheimzahl eingeben. "Das ist kein hundertprozentiger Schutz, aber in vielen Fällen kann man sich so schützen." Bemerkt man, dass die eigene Karte missbraucht wurde, gilt es schnell zu handeln. Über die zentrale Sperr-Rufnummer 116 116 sollte man die Karte sperren und die Polizei informieren.Insgesamt, rät Sylvia Beckerle von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sollten Bürger nicht zu leichtfertig mit ihren Geldkarten umgehen. "Die Rechtsprechung sieht häufig noch Bestohlene unter Beweiszwang." Dies gelte aber nicht unbedingt für Skimming-Opfer. In solchen Fällen bleiben die Bankkunden bisher in der Regel nicht auf ihrem Schaden sitzen.Anders sieht es allerdings aus, wenn ein Bürger fahrlässig mit seinen Karten und Daten umgeht. "Notieren Sie nie Ihre Pin-Nummer", warnt Beckerle. Außerdem sollte man die Karte nur einsetzen, wenn man sie wirklich braucht. "Im Urlaub ist es besser, die Karte lieber im Tresor zu lassen und nicht überall hin mitzunehmen." Zudem sollte man seine Zahlungskarten niemals offen im Büro, in Schwimmbädern, Krankenhäusern oder Hotelzimmern liegen lassen. "Richter haben sogar schon die Aufbewahrung der EC-Karte in einem abgeschlossen Spind als fahrlässig eingeschätzt", sagt die Verbraucherschützerin.

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