Autohändler muss hinter Gitter

TRIER. (sey) Ein im Dezember wegen Brandstiftung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilter ehemaliger Trierer Autohändlers muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 49-Jährigen als unbegründet verworfen.

TRIER. (sey) Ein im Dezember wegen Brandstiftung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilter ehemaliger Trierer Autohändlers muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 49-Jährigen als unbegründet verworfen. Damit sei das Urteil des Trierer Landgerichts rechtskräftig, sagte Sprecher Armin Hardt auf Anfrage unserer Zeitung. Der ehemalige Autohändler war Anfang Dezember vergangenen Jahres zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Zweite Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Firmenchef in einer Art Kurzschlusshandlung den Brand in seinem Autohaus gelegt hatte, um diverse Versicherungsprämien zu kassieren und so das kurz vor der Pleite stehende Unternehmen zu retten. Der Mann hatte stets bestritten, das Feuer gelegt zu haben, war allerdings von mehreren Zeugen zur Tatzeit an seinem Autohaus gesehen worden.

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