BÖRSEN-ABC

Schlusskurs Ein Gong, ein akustisches Zeichen, und der Handel auf dem Börsenparkett ist beendet. Der letzte Kurs, der dann am Ende der Börsensitzung ermittelt wird, ist der Schlusskurs (auch Schlussabrechnungspreis genannt).

Dies ist die Phase, in der die zu dieser Zeit "on the close" getätigten Geschäfte abgeschlossen werden müssen. Ein Anspruch auf Berücksichtigung bei der Preisermittlung zum Schlusskurs haben allerdings nur solche Aufträge, die bis zu diesem Zeitpunkt beim Kursmakler vorliegen und die zum fortlaufenden Handel (Variable Notierung) geeignet sind. Das sind Aktien größerer Gesellschaften und alle Notierungen, zu denen Geschäfte über einen bestimmten Nennwert (Umsatzminimum 50 Stück) abgeschlossen werden. Für sie wird nicht ein Einheitskurs festgestellt, sondern fortlaufend notiert.(red)

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