BEISPIEL: Abschläge für viele

Alfred Maier ist 57 Jahre alt. Seine Abteilung soll zum Jahresende aufgelöst werden. Wird er noch vor dem 31. Dezember entlassen, bleibt ihm ein kleiner, aber schwacher Trost: Er bekommt noch - nach altem Recht - 32 statt später 18 Monate Arbeitslosengeld (ALG I). Die Höhe beträgt - je nach Alter von Kindern - 60 bis 67 Prozent des letzten Netto-Verdienstes. Bei einem Netto-Lohn von 1750 Euro wären das 1050 Euro. Dieses Geld wäre ihm selbst dann sicher, wenn er später noch einen Job fände und danach wieder arbeitslos würde. Maier muss sich aber - wie seine jüngeren Kollegen - bei der Arbeitsvermittlung melden und selbst nach einem Job suchen.

Sein Kollege Anton Kurz muss das nicht. Denn wird er ebenfalls noch im Dezember entlassen, bekommt der 58-Jährige zwar auch noch 32 Monate Arbeitslosengeld, kann dafür aber in eine Art Vorruhestand eintreten. Kurz muss lediglich seine Altersrente beantragen, wenn sie "ohne Abschläge" in Anspruch genommen werden kann. Alfred Maier wird wohl bis Ende August 2008 Arbeitslosengeld bekommen. Dann wird er gerade 60 Jahre alt sein. Derzeit können Arbeitslose in diesem Alter noch meist eine vorgezogene so genannte "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" beanspruchen. Allein von Januar bis Juli 2005 haben bundesweit monatlich bis zu 5000 Menschen hierfür Anträge gestellt - so viele, wie in anderen Jahren auch. Die "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" ändert sich ebenfalls zum Jahreswechsel: Für die Jahrgänge 1946 bis 1948 steigt die Altersgrenze für Arbeitslose in Monatsschritten auf 63. Wer also wie Alfred Maier im Juli 1948 geboren ist, kann die "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" frühestens mit 62 Jahren und sieben Monaten bekommen. Diese wird - wie die "Altersrente für Frauen" - für die Jahrgänge ab 1952 abgeschafft.

Frauen in Maiers Alter können noch - arbeitslos oder nicht - ab 60 die Altersrente bekommen, wenn sie mehr als zehn Jahre Beitragszeiten nach dem 40. Lebensjahr haben. Da Alfred Maier der Weg für die vorgezogene Rente mit 60 also versperrt ist, muss er sich mit dem Thema Arbeitslosengeld (ALG) II beschäftigen. Das hängt allerdings nicht mehr wie das ALG I von der Höhe seines Einkommens vor der Arbeitslosigkeit ab. Der Regelsatz beträgt 345 Euro im Monat. Zwar ist er dann kranken-, pflege- und rentenversichert, die Ansprüche für die Rente belaufen sich aber bei zwölf Monaten ALG-II-Bezug auf gerade mal 4,24 Euro monatlich. Für Alfred Maier heißt das: Er kann frühestens im März 2011 mit 62 Jahren und sieben Monaten in die vorgezogene Altersrente gehen. Für jeden Monat, den er vor dem 65. Lebensjahr in Rente geht, muss er einen Abschlag von 0,3 Prozent im Monat hinnehmen. Das bedeutet für ihn: Er ginge 29 Monate früher, mal 0,3 Prozent, wäre ein Abschlag von 8,7 Prozent auf seine Rente fällig - und das lebenslang. Für Maier entscheidend: Er hat im Alter nicht mehr die Wahl zwischen ALG II und der vorgezogenen Rente. Letztere gilt als "vorrangig" - unabhängig von der Rentenhöhe und dem Abschlag. Eine Ausrechnung der späteren Rente tut also Not. Zumal von der Rente auch noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen - eine Belastung mehr.

(Nach Angaben der Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz)

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