BEISPIELRECHNUNGEN

(bir) Die Beispiele gehen von einer "strafbefreienden Erklärung" vor dem 31. Dezember 2004 aus, es müssen also nur 25 Prozent Steuern gezahlt werden. (Vom 1. Januar bis zum 31. März 2005 gelten 35 Prozent.): Will ein Steuerpflichtiger verschwiegene Zinseinnahmen aus ausländischen Kapitalanlagen und Schwarzgeld zwischen dem 1. Januar 1993 und 31. Dezember 2001 nacherklären, muss er diese nach Jahren getrennt zusammenrechnen (beispielsweise 100 000 Euro), 60 Prozent davon als Einnahmen deklarieren (also 60 000 Euro) und auf diesen Betrag eine Steuer von 25 Prozent entrichten. Er bezahlt also im Endeffekt 15 000 Euro Steuern. Bei hinterzogener Umsatzsteuer müssten von eingenommenen 300 000 Euro 90 000, also 30 Prozent, nacherklärt werden. Die Steuer beträgt auch darauf wieder 25 Prozent, also 22 500 Euro. Bei hinterzogener Gewerbesteuer ist die Bemessungsgrundlage zehn Prozent, von angenommenen 300 000 Euro also 30 000 Euro, auf die wiederum 25 Prozent Steuern zu entrichten sind, zu zahlen sind 7500. Vermögenssteuer fällt für die Jahre 1993 bis 1996 nicht an. Erbschafts- oder Schenkungssteuer ist mit fünf Prozent des Erwerbs zu entrichten.

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