BGH lässt Versorger abblitzen

Gute Nachricht für Stromverbraucher: Der Energiekonzern Vattenfall darf von der Konkurrenz nicht mehr so viel für die Durchleitung von Strom verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klage des Energieriesen gestern abgeschmettert. Auch die Trierer Stadtwerke hatten gegen die Kürzung der Durchleitungsgebühren geklagt. Ob Strom nun billiger wird, ist noch unklar.

Karlsruhe/Trier. (dpa/wie) Den Energieriesen Vattenfall trifft es hart. Rund 50 Millionen Euro muss er nach dem gestrigen BGH-Urteil an die Konkurrenten zurückzahlen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter waren die Gebühren, die der Konzern von anderen Anbietern für die Durchleitung ihres Stroms durch die Vattenfall-Netze verlangt, überteuert. Daher müsse der Energieriese diese unberechtigten Erlöse zurückzahlen. Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, begrüßte die Entscheidung. "Wir haben jetzt Rechtssicherheit für die Zukunft", sagte er. Die Berechnungsmethode der Netzagentur sei im Prinzip bestätigt worden. Besonders erfreulich sei, dass der BGH zusätzlich die Verrechnung von 50 Millionen Euro Mehrerlösen anerkannt habe. Das werde im kommenden Jahr wichtig. Nach seinen Worten werden Kürzungen der Netznutzungsentgelte auch für den Endverbraucher relevant: "Das ist ein kostensenkender Faktor. Sonst wären die Strompreise noch stärker gestiegen."

Bei den Stadtwerken Trier (SWT), die zusammen mit anderen Stadtwerken in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gegen die von den Landesregulierungsbehörden verfügte Kürzung der Netzentgelte geklagt hatten, geht man nicht davon aus, dass man die Strompreise senken muss. Der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Hendrik Hering hatte im November 2006 die von den SWT beantragte höhere Durchleitungsgebühr nicht genehmigt. Da man sich an diese Anordnung gehalten habe, brauche man die Gebühren nun auch nicht zu senken, sagte SWT-Sprecher Carsten Grasmück unserer Zeitung. Das Urteil habe keine Auswirkungen für die Kunden.

Hering begrüßt den Karlsruher Richterspruch. Er bestätige die Anstrengungen des Landes für mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt. Auch die Bitburger Grünen-Bundestagsabgeordnete Ulrike Höfken sieht in dem Urteil einen "wichtigen Erfolg" für mehr Wettbewerb. "Damit hat das künstliche Hochhalten der Preise endlich ein Ende", sagte Höfken. Laut Strombranche wird die Senkung der Leitungsgebühren nicht sofort und voll auf niedrigere Strompreise durchschlagen. Das betonte ein Sprecher des Bundesverbandes Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). "Für die Verbraucher wird sich das Urteil nicht sofort auswirken." Derzeit könne noch nicht seriös vom BDEW prognostiziert werden, wie hoch die Auswirkungen auf die Netzentgelte sind.

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