BÖRSEN-ABC

Insiderhandel Insidergeschäfte haben in den vergangenen Jahren auch in Deutschland für viel Wirbel und erste Anklagen gesorgt. Darunter sind Aktivitäten von Insidern zu verstehen, die auf deren Wissensvorsprung basieren und eine Reaktion des Marktes auf solche Information vorwegnehmen. Insidern ist es generell verboten, unter Ausnutzung ihrer Kenntnisse Insider-Papiere auf eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern, einem anderen eine Insider-Tatsache unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen oder einem anderen auf der Grundlage ihrer Kenntnis einer Insider-Tatsache den Erwerb oder die Veräußerung von Insider-Papieren zu empfehlen. Insiderregeln : Zu den Insiderregeln gehören die so genannten Insider-Handelsrichtlinien und die Berater- und Händlerrichtlinien. In den USA wird der Verstoß gegen diese Regeln hart geahndet mit Bußgeldern, Haftstrafen oder Handelslizenz-Entzug. In Deutschland ist ein Verstoß seit der Einführung des Wertpapierhandelsgesetzes 1994 strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. (red)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort