Betrug am Beratungszentrum von IHK und HWK: Trierer Ex-Manager zu Bewährungsstrafe verurteilt

Trier/Koblenz · Lothar P., Ex-Geschäftsführer der Trierer Industrie- und Handelskammer, ist vom Koblenzer Landgericht zu 1,5 Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Zusammen mit der Ex-Leiterin des Europa- und Innovationscentre soll er rund 500.000 Euro Fördergelder zu Unrecht kassiert haben.

 Den drei ehemaligen Chefs des Europa- und Innovationscentre in der Herzogenbuscher Straße in Trier wirft die Staatsanwaltschaft Subventionsbetrug vor. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Den drei ehemaligen Chefs des Europa- und Innovationscentre in der Herzogenbuscher Straße in Trier wirft die Staatsanwaltschaft Subventionsbetrug vor. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Das Trierer Europa- und Innovationscentre, hundertprozentige Tochter von Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammer, berät Unternehmen, Grenzgänger und Gründer rund um Beruf, Arbeitsrecht und Finanzen. Am EIC selbst herrschten zumindest zwischen 1997 und 2009 dagegen offenbar alles andere als ein gutes Arbeitsklima und gesetzeskonforme Buchhaltung.

Um rund 500.000 Euro Zuschüsse hat das damalige EIC-Führungstrio seine öffentlichen Geldgeber in diesen Jahren betrogen. Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft neben der ehemaligen EIC-Leiterin Silke B. die beiden Ex-Geschäftsführer Lothar P. (IHK) und Josef A. (HWK). Weil Josef A. in einem weiteren Prozess wegen Subventionsbetrug angeschuldigt ist, wurde seine Anklage vom EIC-Prozess abgetrennt und soll gesondert verhandelt werden (der TV berichtete).

Umfassende Geständnisse

Um die mehr als 20 angeklagten Einzelfälle von Subventionsbetrug im EIC aufzuarbeiten, hätte die vierte große Strafkammer des Koblenzer Landgerichts wohl mehr als 20 Verhandlungstage gebraucht. "Nur, weil die Angeklagten P. und B. vollumfänglich geständig sind, brauchen wir lediglich zwei Termine", erklärte Richter Torsten Bonin bei der Urteilsverkündung am Dienstag. Zusätzlich "erheblich strafmildernd" sei, dass die beiden Angeklagten nicht vorbestraft waren und sich nicht selbst bereichert haben, sondern die Fördergelder in die EIC-Gesamtbilanz geflossen seien, sagte Bonin. Das Gericht verurteilte Lothar P. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und 1000 Euro Geldstrafe. Ex-EIC-Leiterin Silke B. muss 21.600 Euro zahlen.

Die Verurteilten hätten mit dem Ex-HWK-Geschäftsführer A. "gemeinsam den Plan entwickelt und umgesetzt", sämtliche Zuschüsse, die für EIC-Projekte in Aussicht standen, auch zu kassieren. "Unabhängig von den tatsächlichen Kosten", sagte Richter Bonin. Dafür seien den Fördergeldgebern unter anderem überhöhte Angaben zum Personalaufwand gemacht worden.

Aufgeflogen war der Betrug 2010. Die zu Unrecht kassierten Zuschüsse musste das EIC zurückzahlen, unter anderem an die EU und das Bundeswirtschaftsministerium.

Immenser Druck auf Mitarbeiter

Der Schaden, den das Trio angerichtet hat, geht jedoch über das Finanzielle hinaus. Mehrere EIC-Mitarbeiter waren unter immensen Druck gesetzt worden, bei der Umsetzung der Betrugsmasche zu helfen. Teilweise unterschrieben die Mitarbeiter, dass sie mehr als 100 Arbeitsstunden für bestimmte Projekte geleistet hätten - obwohl sie an diesen überhaupt nicht beteiligt waren.

Wie das System funktionierte, zeigt ein Blick in die Anklageschrift und die Zeugenaussagen: Sämtliche Arbeitsverträge der EIC-Mitarbeiter waren befristet, zum Teil über etliche Jahre hinweg. Nur, wenn die Stelle durch Subventionen auch weiter refinanziert werden konnte - was die Mitarbeiter teils selbst nachweisen mussten - wurden Verträge verlängert.

Die im Ermittlungsverfahren verhörten Zeugen hatten berichtet, ständig Angst um ihren Arbeitsplatz gehabt zu haben. Eine Mitarbeiterin, die über Jahre mehrere gefälschte Stundenzettel unterschrieben hat, setzte der Druck so zu, dass sie psychisch erkrankte. Gegen die Mitarbeiter, die überhöhte Stundenzettel gegenzeichneten, hatte die Staatsanwaltschaft zunächst ebenfalls ermittelt, die Verfahren wurden allerdings eingestellt. Es herrschte "ein System der Einschüchterung und Furcht", hatte Oberstaatsanwalt Wolfgang Bohnen in seiner Anklageschrift formuliert. "Bestimmend für diese Geschäftspolitik" soll dabei HWK-Geschäftsführer Josef A. gewesen sein.

A. - der sich erst in dem noch nicht terminierten HWK-Prozess verantworten muss - soll die EIC-Leiterin B. nach Angaben mehrerer Zeugen so unter Druck gesetzt haben, dass diese von Besprechungen mit ihm öfters weinend zurückgekehrt sei.

Weil B. in der Hierarchie zudem unter den Geschäftsführern gestanden habe, fiel das Urteil für sie denn auch deutlich milder aus.

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