Briefträger und Paketboten treten in unbefristeten Streik

Berlin/Trier · Die Gewerkschaft Verdi macht ihre Drohung war. Nach wochenlangen Warnstreiks treten Paketboten und Briefträger in einen unbefristeten Ausstand. Viele Briefkästen werden leer bleiben.

Berlin/Trier. Millionen Briefe und Pakete werden in den kommenden Tagen wohl wieder verspätet ankommen. Bei der Deutschen Post begannen noch am Montag unbefristete Streiks. Das kündigte die Gewerkschaft Verdi in Berlin an. Die Post habe sich in sechs Verhandlungsrunden keinen Millimeter auf eine Lösung des Konflikts hinbewegt, sondern ein Angebot der Gewerkschaft ignoriert, erklärte Verdi-Vize Andrea Kocsis.
Verdi Rheinland-Pfalz-Saarland teilte dem TV mit, zum Beginn der jeweiligen Schicht seien die Beschäftigten der Briefzentren Koblenz, Trier, Ludwigshafen, Mainz und Saarbrücken in den unbefristeten Streik gerufen worden.
In dem Tarifkonflikt geht es um Bezahlung und Arbeitszeit für rund 140 000 Beschäftigte. Kern der Auseinandersetzung ist aber der Aufbau von 49 regionalen Gesellschaften für die Paketzustellung. Die dort beschäftigten 6000 Paketboten werden nicht nach Post-Haustarif bezahlt, sondern erhalten die oft niedrigeren Löhne der Logistikbranche. Verdi will erreichen, dass sie tariflich unter das Dach der Post zurückkehren. Im Gegenzug wollte die Gewerkschaft für 2015 auf eine lineare Lohnerhöhung verzichten, forderte aber eine Einmalzahlung von 500 Euro und ein Lohnplus von 2,7 Prozent für 2016.
Diese Forderung lehnte die Post am Montag ab. Die Post zahle schon doppelt so hohe Löhne wie die Wettbewerber. dpa/red
Extra

Bei der Post wird gestreikt. Für Verbraucher gilt dennoch: Fristen für Schriftstücke und Pakete müssen eingehalten werden. "Dass die Sendungen rechtzeitig beim Empfänger ankommen, dafür ist jeder selbst verantwortlich", sagt Edith Kindermann, Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Bei Schreiben von Gerichten oder Behörden werden Verbraucher häufig in der sogenannten Rechtsmittelbelehrung über den Beginn der Frist informiert. Zwischen Unternehmen und Verbrauchern können Hinweispflichten bestehen, doch das ist nicht in jedem Fall so. Im Zweifel sollten Verbraucher sich daher beim Absender erkundigen, wann eine Frist beginnt. Was, wenn ein Schriftstück zu einem bestimmten Termin ankommen muss? Wer einen Vertrag abschließt, kann häufig bis zu einem festgelegten Termin davon zurücktreten. Auch Schreiben bei Gerichten müssen häufig bis zu einem bestimmten Tag eingehen. Hier kommt es tatsächlich darauf an, dass der Brief rechtzeitig beim Empfänger ankommt. "Das Risiko dafür liegt beim Absender", sagt Kindermann. Im Zweifelsfall muss er sich selbst um die Zustellung bemühen und den Brief eventuell selbst einwerfen, am besten in Gegenwart eines Zeugen. dpa

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