Chance für Arbeitslose

TRIER. (sas) Reges Interesse herrschte beim Telefonsprechtag der Trierer Agentur für Arbeit und der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier in Zusammenarbeit mit dem TV zum Thema "Selbstständig statt arbeitslos - eine Chance". Dabei zeichneten sich grundlegende Frage-Schwerpunkte zu den Bereichen Information und Förderung ab.

Mit über 250 000 Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit macht sich jeder Zweite ohne Job selbstständig. Tendenz steigend. Denn nicht nur, dass die neuen Regeln zum Arbeitslosengeld II die Menschen in die Selbstständigkeit treiben und eine Businessplan-Pflicht für Ich-AGs seit Mitte August besteht, die Fördermöglichkeiten machen den Start des eigenen Unternehmens wiederum für viele auch reizvoll. Wo gibt es Informationen? Die Wirtschaftskammern als Lotsen sind neben der Agentur für Arbeit eine mögliche erste Adresse für Gründer. Sie bieten kostenlos Hilfe und Beratung und stehen in Kontakt zum Gründungs-Netzwerk "fit-exist". Orientierung bieten auch die Starterzentren des Landes im Internet unter www.starterzentren-rlp.de. Wer kann gefördert werden? Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Förderung von Selbstständigkeit durch die Arbeitsagentur. Die eine ist das Überbrückungsgeld. Es wird maximal sechs Monate gewährt - für Arbeitnehmer, die gleich aus der Beschäftigung in die Selbstständigkeit gehen, oder für anspruchsberechtigte Arbeitslose. Der Leistungssatz beträgt monatlich 71,5 Prozent des Arbeitslosengeldes oder 35,7 Prozent der Arbeitslosenhilfe. Die Sozialversicherungspflicht ist für diese Zeit freiwillig. Das Überbrückungsgeld ist für diejenigen reizvoll, die hohe Leistungssätze haben und schnell mit ihrem Unternehmen Fuß fassen, während der Existenzgründungszuschuss für diejenigen interessant ist, die niedrigere Leistungssätze haben oder vorher in Teilzeit gearbeitet haben. Ihn gibt es maximal drei Jahre mit monatlich zwischen 600 Euro (erstes Jahr) und 240 Euro (drittes Jahr), vorausgesetzt, der Gründer verdient nicht mehr als 25 000 Euro im Jahr. Hierbei gibt es die Pflicht zur Leistung in die Rentenversicherung. Wer hilft beim Businessplan? Zunächst einmal raten die Experten zur Eigen- und Marktanalyse. Wie sieht der Markt für die eigene Unternehmensidee aus? Gibt es auch lokale Mitbewerber? Wie geht es der Branche wirtschaftlich? Wie sehen die privaten Finanzen aus? Mit welchen Ausgaben und welchem Umsatz muss man rechnen? Erst wer diese Fragen geklärt hat, ist laut den Experten reif für eine intensive Businessplan-Beratung durch Profis wie Steuer- und Wirtschaftsberater. Als ein erster Schritt auf diesem Weg gilt aber auch der IHK-Info-Abend für Existenzgründer, der Gründungswillige sensibilisieren und einen Gesamtüberblick bieten will.

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