DAS EINMALEINS DES EMISSIONSHANDELS

EMISSION: Im Sinne der Europäischen Emissionshandels-Richtlinie: Freisetzung von Treibhausgasen in die Atmosphäre. EMISSIONSHANDELS-RICHTLINIE:Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgas-Emissions-Zertifikaten, die die Mitgliedsstaaten der EU innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umsetzen müssen. EMISSIONSHANDELSSYSTEM: Das Recht, die Luft mit Treibhausgasen zu verschmutzen, kann gekauft und verkauft werden. Da die Menge an handelbaren Rechten begrenzt ist, bildet sich ein bestimmter Marktpreis. Falls die zugewiesene Grundausstattung an Emissions-Zertifikaten nicht ausreicht, können die Unternehmen selbst entscheiden, ob sie zu diesem Preis weitere Zertifikate kaufen oder Emissionen durch eine bessere Technik reduzieren. EMISSIONS-ZERTIFIKAT: Erworbenes Recht, das eine gewisse Menge an Luftverschmutzung erlaubt. KLIMASCHUTZ: Die Menge der Zertifikate wird im Laufe der Zeit verringert und damit automatisch der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert. Dies gewährleistet die Einhaltung der Klimaschutzziele des Kyoto-Protokolls. KYOTO-PROTOKOLL:Völkerrechtliches Abkommen, das 1997 in Kyoto abgeschlossen wurde und die Teilnehmerstaaten dazu verpflichtet, den Ausstoß von sechs Treibhausgasen zu verringern. Hierzu legt es verbindliche Ziele fest.NATIONALER ZUTEILUNGSPLAN: Der Plan legt für jede Zuteilungsperiode die Gesamtmenge der zuzuteilenden Emissions-Zertifikate fest. Weiterhin bestimmt er, nach welchen Regeln die Gesamtmenge auf die jeweiligen Unternehmen aufgeteilt wird. TREIBHAUSGASE: Gase, die zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. Dies sind zum Beispiel Kohlendioxid, Methan oder Fluorkohlenwasserstoffe. ZERTIFIKAT-ZUTEILUNG: Für jedes Unternehmen wird eine Menge an erlaubten Emissionen pro Zeiteinheit festgelegt. Dafür werden handelbare Zertifikate ausgestellt und vergeben. Grundlage für die weitgehend kostenfreie Erstzuteilung ist der so genannte nationale Zuteilungsplan. BETROFFENE ANLAGEN: Es werden zunächst nur Anlagen berücksichtigt, die Kohlendioxid ausstoßen. Erfasst sind zum Beispiel Anlagen zur Energie-Erzeugung, der Stahlindustrie, zur Zement- oder Ziegelherstellung ab einer bestimmten Mindestgröße. Bundesweit werden etwa 5000 Unternehmen unter den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, die für 55 Prozent der Kohlendioxid-Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich sind. ZEITRAHMEN: Bis 2007 sind mindestens 95 Prozent der Emissions-Zertifikate kostenfrei auszugeben, im Zeitraum von 2008 bis 2012 mindestens 90 Prozent. Danach wird die Zuteilung kostenpflichtig. (jf)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort