Damit der letzte Wille nicht im Streit endet

TRIER. (wie) Erben und Vererben will gelernt sein. Nur wer rechtzeitig vor seinem Tod seine Verhältnisse regelt, vermeidet unangenehme Erbstreitigkeiten. Experten geben heute von 17 bis 19 Uhr Tipps am TV -Telefon

Im Film passiert es häufiger: Der Vater poltert lautstark gegen seinen missratenen Sohn, droht damit, ihn zu enterben. Mit der Wirklichkeit hat das aber rein gar nichts zu tun. Denn den eigenen Sohn oder die Tochter zu enterben, so dass das Kind keinen Cent vom Erbe bekommt, - das ist nur schwer möglich. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt den engeren Familienkreis vor willkürlichen Enterbungen, also Ehepartner, Kinder und Enkel. Ihnen steht der so genannte Pflichtteil des Erbes zu. Das bedeutet: Trotz einer Enterbung steht dem so Bestraften die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs zu. Eine wirkliche, völlige Enterbung ist nur in Extremfällen möglich, etwa, wenn der Sohn den Vater umbringen wollte. Um den immer häufiger werdenden Erbstreitigkeiten zu entgehen, sollten alle Eventualitäten einvernehmlich mit allen Beteiligten bereits zu Lebzeiten geregelt werden, rät die Notarkammer Koblenz. Sie gibt folgende Tipps: Bei der Verfassung des Testaments sollte ein Notar zu Rate gezogen werden, damit es zu keinen missverständlichen Formulierungen kommt, alles rechtlich einwandfrei geregelt ist und auch die Folgen der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden. Ehepaare sollten ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Denn ein Einzeltestament kann vom Verfasser jederzeit geändert oder aufgehoben werden, auch ohne, dass er seinen Partner darüber informiert. Für unverheiratete Paare ist ein Erbvertrag der einzige Weg, um den Lebenspartner am "letzten" Willen zu beteiligen. Gehören Behinderte zu den gesetzlichen Erben, ist laut der Notarkammer der Rat eines Fachmannes unverzichtbar. Ansonsten kann das ererbte Vermögen schnell durch die Kosten etwa für den Heimaufenthalt des Kindes aufgezehrt sein. Um dem zu entgehen, sind komplizierte erbrechtliche Verfügungen notwendig. Erbstreitigkeiten können vermieden werden, wenn bereits zu Lebzeiten einvernehmliche Regelungen getroffen werden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. Wer Zweifel hat, dass die Erben das mühsam erarbeitete Vermögen auch richtig verwalten werden, kann einen Testamentsvollstrecker ernennen. Er wacht über die Einhaltung des Testaments im Sinne des Verstorbenen. Weitere Fragen zum Thema Erben und Vererben beantworten heute von 17 bis 19 Uhr Experten der Notarkammer Koblenz: Notar Peter Moritz erreichen Sie unter der Telefonnummer: 0651-7199194. Notar Carl- Günther Benninghoven beantwortet die Fragen der TV -Leser unter der Nummer: 0651-7199195 Weiterer Experte bei der Aktion ist der Notar Sascha Suda, der heute unter der Telefonnummer 0651-7199196 zu erreichen ist. Notar Volker Puderbach steht Rede und Antwort unter: 0651- 7199197.Notar Thomas Steinhauer , Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz (rechts), ist zu erreichen unter Telefon: 0651- 7199198.

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