"Das riecht nach Betrug"

BITBURG. Kommen die geprellten Anleger aus der Eifel wieder an ihr Geld? Nach der TV-Berichterstattung über den möglichen Anlagebetrug durch eine Kasseler Aktiengesellschaft, stellen sich zahlreiche Betroffene diese Frage. Ein Finanzexperte gibt Tipps.

Sicherheit - immer wieder wird in den Prospekten und auf der Internetseite der Kasseler F & P Aktiengesellschaft darauf verwiesen. Von einem "Höchstmaß an Sicherheit", einem "begrenzten Risiko", einem "hohen Maß an Transparenz" und von "Vertrauen" ist da die Rede. In den Ohren der 100 geprellten Anleger aus der Eifel, die ihr Kapital der Aktiengesellschaft aus Hessen anvertrauten (der TV berichtete), muss das wie Hohn klingen. Jeweils mindestens 5000 Euro legten sie bei F & P an. Doch statt das Geld wie versprochen in festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Devisen oder Termingeschäften anzulegen, floss angeblich ein Großteil davon in die Taschen der beiden Vorstände, einem 35 und 40 Jahre altem Ehepaar. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, 20 Millionen Euro Kundengelder veruntreut zu haben. Der größte Teil des Geldes, rund 50 Millionen Euro, ist verschwunden. Derzeit wird ermittelt, ob die Beschuldigten nach dem Schneeballsystem gearbeitet und die Renditeauszahlungen mit den Einlagen neuer Kunden statt mit Gewinnen aus den Finanzgeschäften finanziert haben. "Das riecht nach Betrug", sagt Fachanwalt Klaus Lubitz aus Münster. Kein Einzelfall. Experten schätzen, dass durch Anlagebetrug jährlich Schäden in Milliardenhöhe entstehen. 2500 Anleger sind bundesweit den Versprechungen der Berater, die ihnen die F & P-Anlagepläne aufgeschwatzt haben, auf den Leim gegangen. Sie bangen nun um ihr Geld. Nach Ansicht des Finanzsachverständigers Oliver Schäfer besteht eine Chance, zumindest an einen Teil des Kapitals wieder ranzukommen. Die Berater, die den Kunden die Anlage vermittelt haben, müssen dafür haften, sagt der Experte aus dem Eifelort Heilenbach (Kreis Bitburg-Prüm). Der Bundesgerichtshof hat dazu vor drei Jahren ein entsprechendes Urteil gefällt: "Vermittler unsolider Vermögensanlagen haften grundsätzlich für falsche Angaben zur Sicherheit des Wertpapiers" (Az.: III ZR 381/02). Die Berater hätten auf das Risiko der Anlage hinweisen müssen, so Schäfer. "Die haben eine Beratungspflicht." Ein Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts bestätigt das: Berater müssen Kunden auch dann auf mögliche Risiken hinweisen, wenn sie die Geldanlage selbst für "völlig sicher" halten (Az.: 8 U 1120/95). Schäfer rät daher den Geprellten, an die Berater heranzutreten. Seiner Meinung nach hätten sie von Anfang an wissen müssen, dass es sich um ein zumindest windiges Geschäft handelt. Aus dem Geschäftsbericht von F & P geht hervor, dass 2001 satte 22,6 Prozent Provision an die Berater für den Abschluss einer Anlage geflossen seien. "Jedem seriösen Berater muss angesichts solcher Summen ein Licht aufgehen, dass es da nicht mit rechten Dingen zu geht", sagt Finanzexperte Schäfer. Üblich seien allenfalls 0,5 bis ein Prozent der angelegten Summe als Provision. Auch die Vertragsformel, mit der der Kunde per Unterschrift bestätigen soll, dass er den Verkaufsprospekt der Gesellschaft, das Börsengesetz und den Gesellschaftervertrag "gelesen und verstanden" hat, ist laut Schäfer rechtswidrig. Doch trotz eindeutiger Rechtslage bleibt den Anlegern wohl keine andere Wahl, als sich einen Rechtsanwalt zu suchen. Ohne Rechtsstreit würden sie kaum an ihr Geld kommen, sagt Rechtsanwalt Lubitz. In Tübingen hat sich mittlerweile eine Interessengemeinschaft der F & P-Geschädigten gegründet. Betroffene können sich auch in einem Intrinet-Forum austauschen: www.intrinet.de/aktuell/anlagebetrug

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