Die Polin im Haushalt wird legal

TRIER. Wer Ausländerinnen schwarz in seinem Haushalt beschäftigt, kann sich künftig ein reines Gewissen verschaffen: Vom 1. Januar an erhalten solche Kräfte in bestimmten Fällen eine Arbeitserlaubnis. Es gibt allerdings einige Haken. Vor allem ist gesetzeskonformes Verhalten erheblich teurer als Schwarzarbeit.

Illegale Arbeitskräfte aus Osteuropa zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger - als der TV dieses Thema vergangene Woche aufgriff, riefen zahlreiche Leser an und klagten, sie sähen keine Alternative. Zum Jahreswechsel könnte sich das ändern: Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) dem TV gestern bestätigte, hat der Bundesrat am Freitag in Form einer Beschäftigungsverordnung zum Zuwanderungsgesetz unter anderem beschlossen, dass ausländische Haushaltshilfen eine Arbeitserlaubnis erhalten können - vorausgesetzt, deutsche Arbeitnehmer stehen nicht zur Verfügung. Die Regelung gilt für Haushalte mit Pflegebedürftigen. Klingt gut, doch genaueres Hinsehen relativiert den Eindruck. So dürfen die ausländischen Kräfte ausschließlich im Haushalt eingesetzt werden, nicht aber in der Pflege. "Der Gedanke ist, dass sie die Angehörigen bei der Hausarbeit entlasten, so dass diese sich um die Pflegebedürftigen kümmern können", erklärt BMWA-Experte Reiner Schlatt. Bedingung ist eine versicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung, will heißen: Ein regulärer Arbeitsvertrag muss her und damit der Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung. Arbeitsschutz-Bestimmungen sind einzuhalten, etwa die, dass nicht länger als zehn Stunden gearbeitet werden darf, Bereitschaftszeiten müssen anerkannt werden. Vor allem aber geht es ans Portemonnaie: Mit Mini-Gehältern ist Schluss, es müssen ortsübliche Löhne gezahlt werden. Der Tarif des Hausfrauenbundes beginnt bei 7,50 Euro pro Stunde. Ein höheres Einkommen der Angestellten könnte von Steuern und Sozialabgaben aufgefressen werden, der Arbeitgeber legt in jedem Fall drauf. Was beide Seiten zu erwarten haben, rechnet der Bitburger Steuerberater Heinz-Peter Fuchsen vor: Zahlt der Arbeitgeber seiner Hilfe derzeit 1000 Euro bar auf die Hand, erhält sie bei einer legalen Beschäftigung nur noch 775,62 Euro, während der Arbeitgeber 1 226,90 Euro zahlen muss. BMWA-Experte Reiner Schlatt kommentiert diese Zahlen angesichts der bei Schwarzarbeit drohenden Bußgelder von bis zu 50 000 Euro so: "Illegalität ist nur billig, solange sie nicht auffällt."

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