Die neue "Ich-AG"

SPEYER. (vs) Der Schritt aus der Arbeitslosigkeit kann mit der Gründung einer "Ich-AG" beginnen. Neu ist es nun, dass diese Unternehmer auch nicht-familiäre Mitglieder beschäftigen dürfen.

Gründer einer Ich-AG erhalten bis zu drei Jahre lang einen Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt. Der monatliche Betrag liegt im ersten Jahr bei 600 Euro, im zweiten bei 360 Euro und im dritten bei 240 Euro. Bedingung ist, dass der Unternehmer nicht mehr als 25 000 Euro im Jahr verdient. Außerdem ist der Existenzgründer als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Auf Grund dessen kann er zu besonders günstigen Konditionen in seiner gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben. Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz macht aber alle "Gründungswilligen" auf eine wichtige Neuerung aufmerksam. Laut Gesetz wird den Ich-AGs mehr unternehmerische Freiheit eingeräumt. Wurden die Existenzgründer bislang nur gefördert, solange sie, abgesehen von Familienmitliedern, keine anderen Arbeitnehmer beschäftigten, so werden sie jetzt auch beim Wechsel vom Ein-Mann-Betrieb zum echten Arbeitgeber hin unterstützt. Künftig ist die Zahl der möglichen Mitarbeiter nicht mehr begrenzt oder eingeschränkt. Weitere Informationen: LVA Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstellen, Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen, Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.

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