Diskriminierte Pendler

Eine Triererin kippt das Luxemburger Steuerrecht: Grenzgängerin Katrin Lakebrink hat es mit ihrer Klage gegen das Großherzogtum vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. Der urteilte: Luxemburg diskriminiert Pendler.

 Hat vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Recht bekommen: Katrin Lakebrink. Foto: privat

Hat vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Recht bekommen: Katrin Lakebrink. Foto: privat

Trier/Luxemburg. Eigentlich wollte Katrin Lakebrink nur ihr Recht. Dass sie mit ihrem Marsch durch die Justiz bis hin zum obersten Europäischen Gerichtshof das luxemburgische Steuerrecht ins Wanken bringen könnte, war nicht Absicht der 42-jährigen Triererin. Die Steuerberaterin, die seit 2001 in Luxemburg arbeitet, fühlte sich einfach nur ungerecht behandelt. Zusammen mit ihrem ebenfalls in Luxemburg arbeitenden Ehemann hat sie zwei Mietwohnungen in Berlin. Mit denen erzielte das Ehepaar seinerzeit aber noch Verluste. Ungleiche Behandlung

Dieses Minus wollten die beiden Trierer bei ihrer gemeinsamen Steuererklärung in Luxemburg geltend machen. So wie es im luxemburgischen Steuerrecht im Prinzip vorgesehen ist. Doch die großherzogliche Steuerverwaltung wollte die Verluste aus den deutschen Immobilien nicht anerkennen. Begründung: Das gelte nur für luxemburgische Staatsbürger, nicht für Grenzgänger. Das ärgerte Katrin Lakebrink: "Das ist eine Ungleichbehandlung." Sie legte Einspruch ein. Keine Reaktion von der Steuerverwaltung. Damit begann für die Triererin der Marsch durch die Justiz. Im Oktober 2005 gab ihr das zuständige Gericht in Luxemburg recht. Das Großherzogtum legte dagegen Widerspruch ein. Die nächst höhere Instanz deutete bereits an, dass es sich möglicherweise um eine Diskriminierung handelte, weil das Ehepaar nur in Luxemburg Einkommen erzielt und in Deutschland keines, weil die Mietwohnungen noch keinen Gewinn abgeworfen haben. Daher müssten die Trierer eigentlich wie Luxemburger behandelt werden. Eine Entscheidung fällte der Cour admininstrative allerdings nicht, sondern er verwies gleich an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. "Ich freute mich, dass die luxemburgische Justiz auf meiner Seite war, befürchtete aber, dass es ein unendliches Verfahren werden könnte", erinnert sich Katrin Lakebrink. Doch das europäische Gericht entschied überraschend schnell und vor allem sehr deutlich: Das luxemburgische Steuerrecht, das Einheimische mit vermieteten ausländischen Immobilien bevorzuge, sei eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, heißt es in dem im Sommer ergangenen Urteil. Die obersten europäischen Richter sehen in der Regelung eine Beeinträchtigung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.Grenzgänger würden gegenüber einheimischen Arbeitnehmern unzulässig benachteiligt. Dies sei mit dem Europarecht nicht vereinbar, den Lakebrinks seien daher die Verluste aus ihren beiden Mietwohnungen bei der Festsetzung des Steuersatzes anzurechnen. Darüber wird nun die Cour administrative endgültig entscheiden. Experten gehen davon aus, dass Luxemburg schon bald sein Steuerrecht ändern wird: Luxemburger und Grenzgänger müssen gleichgestellt werden - offen bleibt, in welcher Weise. Das Steuerrecht muss nämlich nicht unbedingt im Sinne der Grenzgänger geändert werden. Es kann auch sein, dass für Luxemburger die Bevorzugung wegfällt. "Mein Ziel war es nicht, das luxemburgische Steuerrecht zu ändern. Ich wollte nur, dass wir gerecht behandelt werden", sagt Katrin Lakebrink, die mittlerweile bei Fachkongressen gefragt ist, zum Lakebrink-Urteil. (Az.: Eugh C-182/06).

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