Doppelte Belastung für Unternehmen

TRIER. Bittere Pille für die Unternehmen: Wegen der Zahlung doppelter Sozialbeiträge im Januar kommt auf die Betriebe eine Sonderbelastung in zweistelliger Milliardenhöhe zu.

Für viele Arbeitgeber hat das neue Jahr mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung begonnen: Sie müssen zwei Mal Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Denn die Beiträge, die bisher bis zum 15. Tag des Folgemonats an die Sozialkassen zu überweisen waren, sind nun schon am drittletzten Arbeitstag desselben Monats fällig, in dem die Arbeitsleistung erbracht wird. Selbst, wenn sich für Arbeitnehmer nichts ändert, so sind doch laut Schätzungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young vier von fünf Unternehmen von einer höheren Belastung betroffen: Denn im Januar müssen sie ihre Beiträge für den Dezember 2005 und den Januar 2006 entrichten. Dadurch gingen der Wirtschaft 20 Milliarden Euro Liquidität verloren. Obwohl für kleine und mittlere Unternehmen eine Übergangsregelung gilt - die Januarbeiträge können bis zum Juli gesechstelt werden -, so können gerade diese Betriebe die Mehrtbelastung schwer stemmen, ist der Trierer Steuerfachwirt Torsten Brand überzeugt. "Vor allem Betriebe mit einem variablen Entgelt am Monat, also Firmen, die Stundenlöhne zahlen oder leistungsbezogene Gehälter und Provisionen vergeben, gibt es einen zusätzlichen Aufwand", sagt er. Denn sie müssten nun eine Schätzung über ihre Sozialversicherungsbeiträge abgeben und die Korrekturen im Folgemonat in ihre Abrechnung einarbeiten. Eine weitere bürokratische Hürde besteht laut dem Leiter der Lohnbuchhaltung bei der Kanzlei Zimmer & Schulz darin, dass es deutschlandweit 600 Krankenkassen gebe und in vielen Betrieben mit mehreren Kassen abgerechnet werden müsse. Jedoch seien die Computerprogramme darauf bislang unzureichend vorbereitet. "Ein Mehraufwand von 20 bis 30 Prozent je Unternehmen", schätzt Brand. Auch Ingo Becker, Geschäftsführer der Vereinigung Trierer Unternehmer in der Region Trier sieht mit der Sonderbelastung vor allem einen "Liquiditätsentzug" auf die Betriebe zukommen. Selbst, wo in den Personalabteilungen und Abrechnungsbüros Profis am Werk seien, gebe es "statt Vereinfachung und Bürokratieabbau einen hohen Arbeitsaufwand". Ziel dieser Gesetzesänderung durch die Bundesregierung ist es, mit dieser vorgezogenen Finanzspritze den Beitragssatz zur Rentenversicherung von derzeit 19,5 Prozent in diesem Jahr stabil zu halten. Ohne diesen Einmaleffekt von 20 Milliarden Euro zusätzlicher Einnahmen für die Sozialkassen wäre der Rentenbeitragssatz womöglich von 19,5 auf 20 Prozent gestiegen.

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