Dubiose Machenschaften

TRIER. Fast täglich gibt es neue Firmen, die auf dubiose Weise versuchen, Telefonkunden abzuzocken. Wer steckt hinter der neuesten Masche, und wie kann man sich vor ihr schützen?

ATS - diese drei Buchstaben treiben vielen Internet-, Handy- und neuerdings auch Festnetzkunden die Zornesröte ins Gesicht. Immer wieder wird in einschlägigen Internet-Foren und von Verbraucherschützern vor der Hamburger Firma gewarnt. Von Abzockern, Betrügern und Sex-Mafia ist im Zusammenhang mit Audiovisual Telecom Services GmbH die Rede. Dabei ist die Masche des Hamburger Unternehmens gar nicht so neu. Unter einer normalen Festnetzvorwahl - meistens ist es die 040 für Hamburg - werden Sex-Hotlines angeboten, für angeblich nur vier Cent pro Minute. Doch wie lange jemand anruft, ist vollkommen egal. Jeder Anruf erhält die Rechnung für eine 30-Tages-Pauschale. Für was er 65,95 Euro zahlen soll, darüber schweigt sich ATS aus. Bereits andere Unternehmen, die ebenfalls in Hamburg ansässig waren und als Vorgänger-Firmen von ATS gelten, versuchten, auf diese Weise Geld zu machen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen eine der Firmen, die vor einem Jahr plötzlich aus dem Handelsregister verschwand. Die Adresse dieser Firma war übrigens die gleiche wie die von Hamburger Forderungs Management (HFM), eine Firma, gegen die seit kurzem ein Ermittlungsverfahren läuft, weil sie via illegalem Internet-Dialer an Telefonnummern gekommen ist und an deren Besitzer dann Rechnungen für angebliche Internet-Abos verschickt hat (der TV berichtete mehrfach). Eine ähnliche Masche also wie die aktuelle. Es gibt Hinweise, dass ATS zu diesem Netzwerk von Abzocker-Firmen gehört. Denn das Unternehmen beauftragt eine Hamburger Inkassofirma, die sich auf Telefon-Inkasso spezialisiert hat. Diese Firma wiederum war nicht nur für HFM tätig, sondern firmiert auch unter der gleichen Adresse in der Hamburger Dammtorstraße. Einige Betroffene berichten in Internet-Foren, dass sie zum Teil recht rüde angegangen wurden, als sie sich weigerten, die Rechnung zu bezahlen. "Bei der Beratung und Betreuung der Schuldner werden Möglichkeiten aufgezeigt, gerichtliche Schritte und damit tief greifende Folgen zu vermeiden", wirbt die entsprechende Inkasso-Firma vielsagend auf ihrer Homepage. Die Verbraucherberatung Hamburg rät, sich nicht einschüchtern zu lassen, selbst wenn mit gerichtlichen Schritten gedroht werde. Die bisherige Erfahrung mit solchen Firmen habe gezeigt, dass sie ihre ohnehin unberechtigten Forderungen nicht per Gericht durchsetzten. Vorsicht sei allerdings geboten, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid offiziell von einem Amtsgericht per Zustellungsurkunde übergeben werde. Der Empfänger müsse den Erhalt des Schreibens quittieren und könne innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen. Anders sieht es aus, wenn teure 0190er-Angebote, von denen einige auch über ATS laufen, in Anspruch genommen werden. Die Kosten dafür werden über die normale Telefonrechnung abgerechnet. Wird vor dem Gespräch korrekt über die Verbindungskosten informiert, muss das Geld bezahlt werden. Pech, wenn dann der Sohnemann Hunderte von Euro bei irgendwelchen Sex-Hotlines vertelefoniert. Die Eltern müssen dann auf jeden Fall zahlen, auch wenn, wie der Bundesgerichtshof urteilte, die Gespräche sittenwidrig sind. Haftbar gemacht werden kann, so die Rechtsanwaltskammer Koblenz, wer seinen Kindern generell die Telefonmitbenutzung gestattet. Es reiche nicht aus, wenn die Eltern Auslandstelefonate oder die Nutzung von 0190er-Nummern einfach verböten. Wirksamer ist da schon das Sperren der 0190er-Nummern. Denn dann müssen Eltern für teure Telefonate ihrer Sprösslinge nicht haften, auch wenn diese ohne deren Wissen die Sperre knacken. Um trotzdem Geld zu verdienen, verlegen sich immer mehr Anbieter von Hotlines auf den Trick mit normalen Vorwahlnummern. Dagegen gibt es keine Sperren. Da hilft nur aufpassen und die Jugendlichen vor Abzocke warnen.

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