Eifeler kämpfen um Geld

BITBURG. Rund 120 Eifeler Anleger der sich in Abwicklung befindlichen F & P Aktiengesellschaft & Co. KG haben sich in Bitburg getroffen. Dabei wurde die Gründung eines Vereins beschlossen, um gemeinsam das in die Firma investierte Geld zurückzubekommen.

Einen schnellen und einfachen Weg, in die F & P Aktiengesellschaft & Co. KG (F & P) investiertes Geld zurückzubekommen, gibt es nicht. Dies ist eine Erkenntnis einer Informationsveranstaltung am Freitagabend in Bitburg. Rund 120 Geschädigte der F & P, vornehmlich aus der Eifel, kamen dort zusammen, um Strategien und Wege zu diskutieren, wie die Betroffenen ihr investiertes Geld zurück erhalten. Denn derzeit fehlt noch jede Spur von einem Großteil des Geldes, das in die in Hessen beheimatete AG geflossen sein soll. Bundesweit sollen 2500 Anleger rund 50 Millionen Euro angelegt haben. Nur noch 20 Millionen Euro sind nach Medienberichten noch vorhanden (der TV berichtete). Keine Patentlösung hatte auch der Münsteraner Anwalt Dr. Klaus Lubitz mit in die Eifel gebracht. Er versuchte den Betroffenen aufzuzeigen, welche Möglichkeiten es gibt, an das investierte Geld zu kommen. Lubitz führte aus, dass seiner Meinung nach ein Verfahren gegen die derzeit inhaftierten Vorstände aufgrund der Prospekthaftung Erfolg haben könnte. "Der herausgegebene Prospekt ist nach bisheriger Prüfung nicht in Ordnung", sagte der Rechtsanwalt. Auch die Anlageberater sah der Jurist in der Pflicht. Die Vermittler seien verpflichtet gewesen, beispielsweise nach Anlagezielen, der Erfahrung mit Anlagegeschäften oder den finanziellen Verhältnissen der Anleger zu fragen. "Das ist versäumt worden", sagte Lubitz. Aus diesem Mangel könne sich ein Schadensersatzanspruch ergeben. Passen musste der Anwalt bei der Frage danach, in welchen Zustand sich die F & P derzeit befindet. Deshalb blieb die Frage nach den Folgen einer Insolvenz der Aktiengesellschaft unbeantwortet. Und dies, obwohl bereits am Donnerstag die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bekannt gegeben hatte, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der F & P Aktiengesellschaft & Co. KG sowie der F & P Aktiengesellschaft beantragt wird. Ebenfalls unklar ist, ob die Eifeler Anleger die drei vom Rechtsanwalt vorgeschlagenen Schritte - Sammelklage gegen den Vorstand der F & P, Streiterklärung gegenüber den Anlageberatern, Widerspruch gegen die Bafin-Verfügung gegen die F & P - gehen werden. Deutlich wurde vielmehr, dass die Geschädigten erst einmal prüfen müssen, ob ihr Rechtsschutz sie bei einer juristischen Auseinandersetzung überhaupt unterstützt. Denn das ist von Rechtsschutz zu Rechtsschutz verschieden. Klar ist hingegen, dass ein Verein gegründet werden soll, in dem sich die Anleger aus der Eifel zusammenfinden sollen. Ein von der Versammlung bestimmtes Siebener-Gremium soll die Gründung vorbereiten. Der Verein soll Informationen beschaffen und weiterleiten. Einig waren sich die Anwesenden nach kurzer Diskussion auch darüber, nicht nur einen Anwalt mit der Wahrung der Interessen zu beauftragen.

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