Einspruch abgelehnt

TRIER. (wie) Millionen Hausbesitzer setzten auf das Bundesverfassungsgericht. Sie hofften, dass die Karlsruher Richter die Grundsteuer kippen. Doch das oberste Verfassungsgericht entschied: Die Grundsteuer ist rechtens (der TV berichtete). Was geschieht mit den Einsprüchen, die die Hausbesitzer an die Finanzämter geschickt haben? Der TV fragte nach.

17 000 Hausbesitzer aus der Region wollten auf Nummer sicher gehen. Sie legten rechtzeitig Einspruch beim Finanzamt ein, noch bevor das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Grundsteuer entschieden hatte. So wahrten sie die Chance, dass sie noch nachträglich eventuell zu viel bezahlte Steuer für ihren Grundbesitz zurückzubekommen. Sie reagierten damit auf die Berichterstattung im Trierischen Volksfreund vom vergangenen November. Fast die Hälfte der 17 000 Immobilienbesitzer, die Einspruch beim Finanzamt einlegten, benutzten dafür das im TV abgedruckte Musterformular. Doch was geschieht nun mit den Anträgen auf Aufhebung oder Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer als verfassungsgemäß anerkannt hat? "Sämtliche Einsprüche und Anträge haben sich nun erledigt", sagt Finanzamtssprecherin Julia Köster. Mit anderen Worten: Die meisten Formulare wandern nun, nachdem die Verfassungsrichter entschieden haben, in den Aktenvernichter. Eine schriftliche Begründung zur Ablehnung wird den 17 000 Antragstellern nicht zugeschickt. Nur Anträge und Einsprüche, die inhaltlich über das Urteil hinausgehen, würden noch individuell weiter bearbeitet, sagt Köster.

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