Euro, Riester-Rente und Freibeträge

TRIER. (wie) Der Euro hält Einzug in die Steuer-Erklärungen. Erstmals müssen in den Vordrucken Euro-Beträge eingetragen werden. Darüber hinaus gibt es noch ein einige Änderungen.

Derzeit brüten wieder viele Steuerzahler über ihrenEinkommensteuererklärungen. Nicht nur, dass sie die ohnehin schonziemlich unverständlichen Formulare schwer zu verstehen sind,diesmal dürfen erstmals auch nur ausschließlich Euro-Beträgeeingetragen werden. Rechnungen, die vielleicht noch in Markausgestellt sind, müssen in Euro umgerechnet werden. Dabei giltder amtliche Umrechnungskurs: 1 Euro = 1,95583 Mark. Mit diesemKurs wurden Freibeträge, Freigrenzen, Pauschal- und Höchstbeträgeumgerechnet. Einige Beträge wurden aber auch geglättet, so dassdie neuen Euro-Werte von den frühen Mark-Werten abweichen können.Es gibt aber auch noch weiter Änderungen, die beachtet werdensollten: Der Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum eines Kindes sichern soll, wurde von 6912 Mark auf 3648 Euro (7135 Mark) erhöht.

Der Betreuungsfreibetrag (bisher 3024 Mark für beide Eltern) wurde um einen Erziehungs- und einen Ausbildungsfreibetrag ergänzt und auf 2160 Euro (4225 Mark) erhöht. Er wird wie der Kinderfreibetrag mit dem ausgezahlten Kindergeld verrechnet.

Für Kinder unter 14 Jahren können berufstätige Eltern nachweisbare Betreuungskosten absetzen, falls sie den bisherigen Freibetrag für die Betreuung (1548 Euro) übersteigen.

Für volljährige Kinder, die sich in der Ausbildung befinden und nicht mehr bei den Eltern wohnen, wird ein Freibetrag von 924 Euro gewährt. Dieser Betrag vermindert sich um die Einkünfte der Kinder, falls diese über 1848 Euro liegen.

Allein Stehende mit mindestens einem Kind können künftig nur noch einen Haushaltsfreibetrag von 2340 Euro pro Jahr geltend machen.

Bei der Entfernungspauschale für Fahrten von zu Hause zur Arbeit wird nicht mehr ausschließlich die kürzeste Strecke berücksichtigt, sondern auch ein Umweg, der vielleicht länger aber verkehrstechnisch günstiger ist.

Die private Altersvorsorge ("Riester-Rente") kann mit bis zu 525 Euro Sonderausgabenabzug steuerlich gefördert werden. Bei der Steuererklärung muss die Anlage AV ausgefüllt werden.

Bei Zuwendungen an Parteien und unabhängige Wählergemeinschaften wurden die steuerlichen Höchstbeträge auf 1650 Euro(Ledige) und auf 3300 Euro (Verheiratete) erhöht.

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