Für einige wird es teurer

Trier · Gesetzliche Krankenkassen können von ihren Versicherten Zusatzbeiträge erheben, wenn die Einnahmen nicht mehr ausreichen, um die Ausgaben zu decken.

Trier. Der TV beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Zusatzbeiträge.

Wann kann eine gesetzliche Krankenkasse Zusatzbeiträge erheben?

Mit Einführung des Gesundheitsfonds Anfang des Jahres gilt für alle Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz von 14,9 Prozent. Die Beiträge werden nicht mehr direkt von den Kassen eingezogen, sondern wandern in den Gesundheitsfonds. Von dort werden sie nach bestimmten Kriterien an die Kassen weitergeleitet. Kommt eine Krankenkasse mit den ihr zugewiesenen Beiträgen nicht mehr aus, kann sie direkt von den Versicherten Zusatzbeiträge erheben.

Wie hoch dürfen die Zusatzbeiträge sein?

Die Höhe von Zusatzbeiträgen ist begrenzt. Sie dürfen maximal ein Prozent des Bruttoeinkommens ausmachen, höchstens aber 37,50 Euro im Monat. Wenn der Zusatzbeitrag höher als acht Euro ist, müssen die Krankenkassen eine Einkommensprüfung vornehmen, um sicher zu stellen, dass der Versicherte nicht finanziell überfordert ist. Außerdem müssen die Kassen den Zusatzbeitrag selbst, also nicht über den Gesundheitsfonds, einziehen.

Müssen die Arbeitgeber auch mehr bezahlen, wenn Kassen Zusatzbeiträge erheben?

Nein. Zusatzbeiträge werden nur von den Versicherten, nicht aber von den Arbeitgebern bezahlt.

Müssen beitragsfrei versicherte Familienmitglieder wie etwa Kinder auch einen Zusatzbeitrag zahlen?

Nein. Kinder und beitragsfrei mitversicherte Ehepartner müssen den Zusatzbeitrag nicht bezahlen. Auch Sozialhilfeempfänger, Bezieher einer Grundsicherung müssen die Zusatzprämie nicht selbst bezahlen.

Wie hoch werden 2010 die Zusatzbeiträge sein?

Rein rechnerisch müsste jeder der 70 Millionen gesetzlich Versicherten einen Zusatzbeitrag von sechs Euro im Monat zahlen, um das Defizit der Kassen von 7,4 Milliarden Euro, von dem der Bund die Hälfte mit Steuergeldern deckt, zu begleichen. Da aber nicht alle Kassen einen Zusatzbeitrag erheben, werden einige mehr als sechs Euro verlangen müssen.

Kann man die Versicherung wechseln, wenn sie einen Zusatzbeitrag erhebt?

Ja. In dem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kasse muss die Versicherten einen Monat vor dem ersten Zusatzbeitrag informieren.

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