Falsche Ermittlungen

TRIER. (wie) Schock für Internet-Nutzer: Viele erhielten in den vergangenen Tagen eine vermeintliche Mail vom Bundeskriminalamt mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren". Eine Fälschung. Einziges Ziel der millionenfach versendeten Nachrichten: die Verbreitung eines Trojaners.

Wahrscheinlich würde das Bundeskriminalamt (BKA) niemals per Mail über ein Ermittlungsverfahren informieren und schon gar nicht mitten in der Nacht. Und sicherlich würde in einer Nachricht der Wiesbadener Behörde niemals der offizielle Briefkopf samt Bundesadler fehlen. Trotzdem hat die in den vergangenen Tagen massenhaft verschickte Mail etwas, was viele Internetnutzer zunächst aufschrecken lässt, weil mit einer Strafanzeige wegen angeblich illegalen Herunterladens von Filmen und Software gedroht wird. Und welcher Internetnutzer hat noch nie Daten aus dem Netz heruntergeladen? Hinzu kommt, dass die Mail hoch-offiziell klingt: "Sehr geehrte Damen und Herren, das Herunterladen von Filmen, Software und MP3s ist illegal und wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Rechner unter der IP 212.227.116.110 erfasst wurde. Ihre Daten wurden uns von Ihrem Provider zu Verfügung gestellt und eine Strafanzeige wurde erlassen." Im Anhang eine Exe-Datei, die der Empfänger öffnen, ausfüllen und an das BKA schicken soll. Wer das tut, lädt sich allerdings einen Trojaner auf den Computer und zwar einen laut Experten ziemlich fiesen, der nicht von allen Schutzprogrammen erkannt wird. Die Folge: Der Trojaner versendet sich möglicherweise automatisch an alle im Adressbuch des eigenen Computers gespeicherten E-Mail-Adressen. Die Nachricht klingt so offiziell, dass das Bundeskriminalamt umgehend in einer Pressemitteilung vor den gefälschten Mails warnt: "Diese E-Mail stammt nicht vom BKA." Die Behörde rät dringend, den Dateianhang nicht zu öffnen und die Nachricht sofort zu löschen.

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