Für Familien lohnt es sich

TRIER. Vor allem Familien und Hausbesitzer profitieren von den Steuervergünstigungen. Daher lohnt es sich für sie ganz besonders, möglichst rasch die Steuererklärung abzugeben.

Die Angst vor dem Papierkrieg ist bei den meisten unbegründet. Denn für viele Arbeitnehmer, die nur Lohn beziehen, oder für Arbeitslose ist die Steuererklärung ganz einfach. Oft reicht es aus, wenn sie ein einfaches Formular ausfüllen. Bei einfachen Einkünften brauchen sie noch nicht einmal Quittungen einzureichen. Anders sieht es aus, wenn es neben dem Gehalt noch Einkünfte etwa aus Vermietungen oder Zinsen gibt, oder noch Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Oder wenn Ehepaare oder Eltern die Steuererklärung machen. Verheiratete müssen überlegen, ob sie eine Erklärung für beide machen, oder sich die Ehepartner getrennt veranlagen lassen. Was ist absetzbar, was nicht?

Wer sich etwas mit Computern auskennt und zu Hause einen PC stehen hat, kann seine Steuererklärung auch direkt am Bildschirm ausfüllen und per Internet ans Finanzamt übertragen. Damit soll sich die Bearbeitungszeit verringern. Neben einem Internetanschluss braucht man ein Steuererklärungsprogramm, das die elektronische Steuererklärung (Elster) unterstützt. Das gibt es bei den Finanzämtern. Laut Stiftung Warentest lohnt sich die Steuererklärung für die meisten Arbeitnehmer. Die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Lohn abzieht und ans Finanzamt überweist, sei in der Regel höher, als der nach Abrechnung aller steuermindernden Abgaben fürs ganze Jahr fällige Betrag. Doch trotz aller Elektronik, ausfüllen muss man die Erklärung noch selbst. Und dazu muss man wissen, was man angeben kann. FAHRTKOSTEN sind relativ einfach einzutragen. Für den Weg zur Arbeit müssen die Entfernung von Wohnung zur Arbeitsstelle und die Zahl der Arbeitstage eingetragen werden. Das Finanzamt berechnet die zu berücksichtigenden Kosten selbst. Für Pendler bedeutet das also bares Geld. Gegen die im vergangenen Jahr beschlossene und seit Januar 2007 geltende Kürzung der Pendlerpauschale läuft bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch Ausgaben für die ALTERSVORSORGE können bis zu 12 400 Euro für allein Stehende und bis zu 24 800 Euro für Verheiratete bei der Steuererklärung angegeben werden. Seit 2006 bezuschusst der Fiskus nicht nur Schönheitsreparaturen, sondern sämtliche Arbeiten im Haus als so genannte HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN. Rechnung und Überweisung müssen dafür vorgelegt werden. Die Steuerlast reduziert sich um 20 Prozent der Ausgaben für Handwerker - maximal 600 Euro. Aus der Rechnung herausgerechnet werden Ausgaben für Material. Angerechnet werden können nur Personal-, Fahrt- und Maschinenkosten der Firma. Das Finanzamt verlangt die Rechnung sowie den Kontoauszug. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Obwohl die KINDERBETREUUNGSKOSTEN erstmals bei der Steuererklärung angegeben werden können, sind etwa Fahrten zum Kindergarten oder zur Schule nicht absetzbar. Auch Nachhilfe, Musik- oder Ballettunterricht kann laut dem Lohnsteuer-Hilfeverein Bayern genauso wenig geltend gemacht werden wie Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Tennis- und Reitunterricht. Die FRIST für die Abgabe der Steuererklärung 2006 ist der 31. Mai, wer sich aber beispielsweise durch Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beraten lässt, hat Zeit bis 31. Dezember.

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