Galgenfrist für "Trier Plus"

TRIER. (sey) Schlappe für die "Trier Plus"-Betreibergesellschaft Mekom und zugleich Galgenfrist für den regionalen Kabelfernsehkanal: Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Mekom-Antrag auf Erlasseiner einstweiligen Anordnung gegen eine Entscheidung der Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter (LPR) abgelehnt.

Hintergrund ist die im vergangenen Dezember beschlossene Neuvergabe der Sendelizenz. Die LPR gab seinerzeit Mekom-Konkurrent Sven Herzog den Vorzug ( TV vom 21. Dezember). Damit hätte "Trier Plus" eigentlich umgehend von den Fernsehbildschirmen in den Kabelhaushalten zwischen Trier und Bitburg verschwinden müssen. Weil Mekom aber gegen die Entscheidung vor das Verwaltungsgericht zog, dürfen die "Trier Plus"-Macher vorerst weitersenden. Nach der aktuellen Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße will das Trierer Unternehmen jetzt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz einlegen, sagte Mekom-Anwalt Remo Laschet am Freitag unserer Zeitung. Bis zur nächsten Entscheidung dürften etwa drei Monate vergehen, schätzen Insider. So lange darf "Trier Plus" weiter senden. Lizenz-Gewinner Sven Herzog sieht die Zeitverzögerung indes gelassen. "Die drei Monate tun uns auch nicht mehr weh." Nach der OVG-Entscheidung werde das neue Kabelprogramm "Antenne West Trier 1" direkt auf Sendung gehen. "Wir sind bereit", sagt Herzog.

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