Gefahr lange bekannt

KASSEL/BITBURG. (har) Schwere Vorwürfe wurden im Rahmen der Gläubigerversammlung der F&P AG & Co. KG gegen die Geschäftsführung der AG, Wirtschaftsprüfer und Anlagevermittler erhoben.

"Da es sich bei der F&P AG & Co. KG um ein so genanntes ,qualifiziertes Schneeballsystem' handelte, war die Gesellschaft von Anfang an insolvenzreif überschuldet". Mit dieser Aussage dämpfte Rechtsanwalt Georg Henningsmeier bei der Gläubigerversammlung der F&P AG & Co. KG Erwartungen an eine schnelle Klärung der Vermögensfragen. Das wird rund 200 Anlegern aus der Eifel nicht gefallen, die Tausende Euro im Unternehmen angelegt hatten und denen hohe Renditen versprochen worden waren (der TV berichtete). Verantwortlich für diesen Anlagebetrug ist nach Aussage des Rechtsanwalts Heinz O. Steinhübel, der einen Teil der Gläubiger vertritt, in erster Linie die Geschäftsführung der F&P. Es stelle sich aber auch die Frage nach der Haftung des Wirtschaftsprüfers. "Die Insolvenzverwaltung hat deshalb bereits angekündigt, dass sie diese Schadensersatzansprüche verfolgen wird", teilt der Anwalt mit. Wenn die Insolvenzverwaltung die Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer verfolgt, dann müssen laut Steinhübel die Geschädigten auch ihre Anlageberater auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Laut Aussage der Insolvenzverwalterin Jutta Rüdlin seien sämtliche F&P-Prospekte inhaltsleer gewesen. "Das betrügerische Schneeballsystem war für jeden Vermittler erkennbar", sagt Steinhübel. Hinzu komme, dass in Fachpublikationen seit vielen Jahren vor der F&P AG & Co. KG gewarnt worden sei. Wichtigster formaler Tagesordnungspunkt der in Kassel stattfindenen Gläubiger-Versammlung war die Wahl der Mitglieder des Gläubigerausschusses. Der Ausschuss unterstützt und überwacht die Insolvenzverwaltung.

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