Gut vorsorgen und vernünftig versichern

TRIER. (kat) Vier Experten von der Verbraucherzentrale, den Versicherungsanstalten und von Versicherungen hatten zwei Stunden lang ein offenes Ohr für die Fragen der Leser und gaben zahlreiche Tipps zur Altersvorsorge und zum Versicherungsschutz.

Ich bin getrennt lebend. Sind wir jetzt noch beide in der Privathaftpflicht versichert? Jürgen Dühr: "Grundsätzlich ja, bis zum Scheidungsurteil. Bei getrennter Haushaltsführung ist nur ein Haushalt im Mietschadenbereich versichert. Hier ist der Versicherungsnehmer im Vorteil. Mit dem Scheidungsurteil müsste der Vertrag umgestellt werden." Ich bin 35. Wie soll ich für das Alter vorsorgen? Anke Fries: "Erst einmal sollten sie eine Basis schaffen: Sie sollten über die gesetzliche Rentenversicherung die Zeiten abklären lassen. In der Regel werden die Beitragszeiten vom Arbeitgeber lückenlos gemeldet. Oftmals müssen Zeiten von schulischen Ausbildungen und Kindererziehungszeiten nachgereicht werden. Die letztendliche Renteninformation beinhaltet, wie hoch die Rente jetzt ist, eine Hochrechnung bis zum 65. Lebensjahr, der der Schnitt der Beiträge der letzten fünf Jahre zugrunde liegt und wie hoch die Rente wäre, wenn es sofort zu einer Erwerbsminderung käme. Zur Produktberatung muss ich Sie an neutrale Berater verweisen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BFA) ist Wegweiser und nicht Produktberater." Mein Sohn steht kurz vor der Ausbildung. Wird die gesetzliche Rentenversicherung einmal ausreichen oder sollte ich zusätzlich was für seine Altersvorsorge tun? Michael Pesch: "Zum einen, es gibt keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr (für die Jahrgänge ab 1961) der gesetzlichen Rentenversicherung. Informieren sie sich beim Arbeitgeber über die betriebliche Altersvorsorge. Es gibt verschiedene Modelle. Es wäre nicht schlecht, wenn sie zusätzlich etwas für die Altersvorsorge ihres Sohnes und für den Fall der Erwerbsminderung tun würden." Ich möchte jetzt eine Unfallversicherung für meine Enkel abschließen. Kann ich das? Renate Schröder: "Eine Unfallversicherung ist ganz wichtig für Kinder, für den Fall, dass sie durch einen Unfall zu Vollinvaliden werden. Sie als Großeltern sind dann Versicherungsnehmer und die Kinder die Versicherten. Zu einem Vertrag mit Prämienrückgewähr rate ich nicht, da er nichts anderes ist als ein schlecht verzinster Sparvertrag. Ich bin 63 Jahre alt und Witwe. Welche Versicherung brauche ich eigentlich noch? Jürgen Dühr: "Wenn sie Autofahrerin sind, brauchen sie eine Kraftfahrzeugversicherung und gegebenenfalls eine Verkehrsrechtschutzversicherung. Ihre Privathaftpflichtversicherung sollten sie hinsichtlich des Deckungskonzepts prüfen lassen, ist es eine Single- oder Familiendeckung. Und eine Hausratversicherung ist empfehlenswert."

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