Haftung für Insolvenzen

MAINZ/TRIER. (sas) Die hohe Zahl der Insolvenzen macht selbst vor den intakten Unternehmen nicht Halt. So sind die Beiträge in den Berufsgenossenschaften (BG) zum Teil erheblich dadurch gestiegen, dass die Insolvenzgeld-Umlage erheblich erhöht wurde.

Das Geld für die Umlage entziehen die BG für die Bundesanstalt für Arbeit. Die bezahlt dann daraus das Insolvenzgeld, das die Arbeitsämter den Mitarbeitern von Unternehmen zahlen, die sich im Insolvenzverfahren befinden. Dass die Beiträge für die intakten Unternehmen gestiegen sind, ist nun aus den Bescheiden für das Jahr 2002 ersichtlich geworden. Allein bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist der so genannte Beitragsfuß, der je 1000 Euro Lohn von den Betrieben als Insolvenzgeld-Umlage gezahlt werden muss, von 2,46 auf 4,76 gestiegen. Bei der BG für den Einzelhandel gab es einen Anstieg des Beitragsfußes von 2,34 auf 3,22. Damit übersteigt die Umlage zum Teil sogar um 200 Prozent den Beitrag zur Unfallversicherung - die Versicherung, die die Unternehmen abschließen, um jeden Mitarbeiter gegen Unfälle am Arbeitsplatz bei der Berufsgenossenschaft abzusichern. Gegen die eingegangenen Beitragsbescheide für das vergangene Jahr empfiehlt der Steuerberater-Verband Rheinland-Pfalz nun umgehend Widerspruch einzulegen. Denn dies ist nur innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids möglich. Allerdings müsse der Beitrag zur BG dennoch gezahlt werden, teilt der Verband mit. Auch erwägt er, gegen das derzeitige Verfahren eine Musterklage einzureichen. "Es erscheint unverständlich, dass Berufsgenossenschaften, die nur eine gesetzliche Unfallversicherung darstellen, auch dafür zuständig sind, durch Insolvenzen entgangene Löhne zu begleichen", heißt es von Seiten der Steuerberater.

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