Handwerker haben in Luxemburg einiges zu beachten

Luxemburg · Ab 2015 sollen in Luxemburg die Mehrwertsteuersätze angehoben werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt aktuell dem Parlament zur Abstimmung vor. Erwartet wird, dass dem Gesetz zugestimmt und die Erhöhung zum 1. Januar 2015 in Kraft tritt.

Luxemburg. Handwerksbetriebe aus Deutschland, die in Luxemburg aktiv sind, stellen in der Regel ihre Rechnung mit luxemburgischer Mehrwertsteuer (TVA) aus. Hierbei gilt es, die Umstellung zu beachten und den Steuersatz entsprechend anzupassen. Vorgesehen ist unter anderem eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 15 auf 17 Prozent. Für Aufträge oder Baustellen, die sich über einen längeren Zeitraum ziehen, gilt: Der Zeitpunkt der Lieferung der Ware beziehungsweise der Ausführung der Leistung ist ausschlaggebend. Bei Bestellungen von Waren und Erteilung von Aufträgen, die im Jahr 2014 erfolgen, aber erst 2015 geliefert/ausgeführt und in Rechnung gestellt werden, fällt der neue Mehrwertsteuersatz an. Bei entsprechenden Anzahlungen bis Ende 2014 fällt allerdings noch der derzeit gültige Steuersatz an. Die Handwerksammer Trier rät ihren in Luxemburg tätigen Mitgliedsbetrieben, in der nächsten Zeit auf Informationen über die definitive Umsetzung des Gesetzes zu achten.
Fragen beantworten Steuerberater oder das zuständige luxemburgische Finanzamt: Adminis-tration de l´\'Enregistrement et des Domaines, 1-3, avenue Guillaume, L-2010 Luxemburg, Telefon 00352/44905-1,
E-Mail: info@aed-public.lu <%LINK auto="true" href="http://www.aed.public.lu" class="more" text="www.aed.public.lu"%> red

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