Handwerkskammer vor Gericht

Der fristlos entlassene ehemalige Leiter des Umweltzentrums der Handwerkskammer klagt vor dem Trierer Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung. Bisher war er allerdings wegen Krankheit nicht vor Gericht erschienen. Für heute hat Arbeitsrichter Karl-Heinz Radünzel das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet. Gekündigt hatte die HWK diesen, weil er Subventionsgelder veruntreut haben soll.

Trier. (woc) Über Jahre hinweg soll B., ehemaliger Leiter des HWK-Umweltzentrums (UWZ), die Kosten für Projekte des UWZ aufgeblasen haben, um so öffentliche Fördergelder zu Unrecht kassieren zu können. Nach dem Ergebnis eines Gutachtens, mit dem die HWK ihren Wirtschaftsprüfer beauftragt hatte, hat B. sich mit dem Geld nicht persönlich bereichert. Vielmehr sollen die Subventionen der Kasse der Handwerkskammer zugute gekommen sein (der TV berichtete). Laut HWK-Bericht hat die Geschäftsführung der Handwerkskammer nichts von dem Subventionsbetrug gewusst.Bisher war B., der gegen seine fristlose Kündigung klagt, wegen Krankheit nicht vor dem Arbeitsgericht erschienen. Weil seine Anwesenheit jedoch unerlässlich ist für den Fortgang des Verfahrens, hat Arbeitsrichter Karl-Heinz Radünzel für den heutigen Mittwochvormittag das Erscheinen des Klägers angeordnet. "Und bisher liegt mir kein Attest wegen Verhandlungsunfähigkeit vor", sagte Richter Radünzel dem TV.

Die Aussage des ehemaligen UWZ-Leiters B. könnte mehr Durchblick in der Sache bringen: Denn während HWK-Anwalt Ingo Becker beim ersten Gerichtstermin im Januar noch von "sechsstelligem Subventionsbetrug" gesprochen hatte, sollen laut HWK-Prüfbericht lediglich 53 000 Euro veruntreut worden sein.

"Anfangs gab es Ansatzpunkte, dass sich die Sache in größeren Dimensionen bewegen würde", erklärt Becker die Diskrepanz, "aber die Prüfer sind schlussendlich auf 53 000 Euro gekommen".

HWK will Verfahren aussetzen

Auch einen leitenden UWZ-Mitarbeiter hatte die Kammer im Herbst entlassen, weil dieser Geld hinterzogen haben soll (der TV berichtete).

Dieses Arbeitsgerichtsverfahren wurde ausgesetzt, bis die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft vorliegen, die wegen der Unregelmäßigkeiten umfassend ermittelt.

Auch das Verfahren gegen B. will die HWK aussetzen und nicht alleine mit den Ergebnissen des eigenen Prüfberichts führen. "Die Staatsanwaltschaft hat schließlich ganz andere Möglichkeiten, um an Einzelheiten und Beweismittel heranzukommen", begründet Becker. So sei es der Handwerkskammer bislang nicht gelungen, mit B. ein Gespräch zu führen.

Gegenüber dem TV hat die für Wirtschaftskriminalität zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz angekündigt, dass Anfang Juli mit ihrem Ermittlungsergebnis zu rechnen sei.

B. hat dem HWK-Antrag auf Aussetzung des Verfahrens nicht zugestimmt. Ob sich der ehemalige UWZ-Leiter heute zu den Vorwürfen seiner ehemaligen Arbeitgeberin äußert, ist ungewiss. B.'s Rechtsanwalt war telefonisch nicht zu erreichen.

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