Heißer Draht zum Beschwerdetelefon

MAINZ. Bei Ärger rund um die Pflege oder mit unverständlichen Heimverträgen greifen immer mehr Betroffene zum Telefon: Mit fast 300 Anrufen in knapp drei Monaten lösten sie beim neuen Beschwerdetelefon der Verbraucherzentrale einen regelrechten Ansturm aus.

Widerspruch gegen die Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe, Unklarheiten über die Vertragsbedingungen bei einer Heimunterbringung und Probleme mit ausländischen Betreuungskräften: Verdruss gibt es offenbar jede Menge, wenn es um das Thema Pflege geht. Knapp 300 Mal haben sich Pflegebedürftige oder Angehörige seit der Einrichtung des Informations- und Beschwerdetelefons bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gemeldet, berichten Sabine Strüder und Gudrun Matusch. Sie geben vor allem juristische Hilfestellungen, während die landesweit 134 Beratungs- und Koordinierungsstellen der örtlichen Sozialstationen Unterstützung vor Ort leisten. Der ein oder andere Fall bringt die Verbraucherschützer allerdings mehr als ins juristische Grübeln. So wurde bei einem schwerstbehinderten Kind nicht auf die höchste Pflegestufe 3 erkannt, weil in der Berechnung des notwendigen Pflegeaufwandes die Leistungen nicht anerkannt worden waren, die ohnehin bei Kindern anfallen. Die Richtlinien seien "sehr strikt", sagt Gudrun Matusch zurückhaltend. Daneben wird der Spielraum, den es durchaus gibt, nach ihrer Erfahrung von den Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen unterschiedlich genutzt. Die Eingruppierung in eine der drei Pflegestufen nimmt breiten Raum bei den Beschwerden ein, hängt davon doch die Höhe des Pflegegeldes ab. Nicht nur Unwissenheit der Betroffenen führt zu viel Unmut. Die Anforderungen zur Erfüllung der Bedürfnisse im Bereich Körperpflege, Ernährung und Mobilität seien hoch, sagt Sabine Strüter. Dazu kommt, dass Aufsicht gerade für demente Pflegebedürftige bei der Berechnung des Zeitaufwandes außen vor bleibt. Der Übergang von einer Pflegestufe zu nächsten ist zu schwierig, moniert Strüder und verweist auf Länder, die bis zu sieben Abstufungen kennen und damit die Hürden senken. In vielen Beschwerdefällen rät sie zu Widerspruchsverfahren. Zunehmend landet auch der Streit zwischen Kranken- und Pflegekassen um die Übernahme von Leistungen bei den Verbraucherschützern. Gefragt ist deren Rat auch bei Ärger um den Heimvertrag. Noch weisen nicht alle Heimträger Unterkunft und Verpflegung getrennt aus. Unklarheiten gibt es immer wieder wegen Zahlungsverpflichtungen nach dem Tod eines pflegebedürftigen Menschen. Hier gibt es laut Strüder sogar eine unklare Rechtslage. Für Streit ist meist auch gesorgt, wenn Pflegebedürftige über eine Sonde ernährt und die Kosten von der Krankenkasse getragen werden, das Heim jedoch gleichzeitig den vollen Verpflegungssatz in Rechnung stellt. Nach dem Scheitern des Zuwanderungsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht ist auch der Einsatz ausländischer Pflegekräfte in Privathaushalten wieder zunehmend ins Rampenlicht gerückt. Legal ist das momentan kaum zu organisieren, weil eine Ausnahmeverordnung nicht mehr gilt, weiß Gudrun Matusch. Viele Bußgeldverfahren seien bereits eingeleitet. Weil das Arbeitsamt derzeit keine Zustimmung mehr zur Arbeit mit Touristenvisa erteilt, wenden sich viele Rat suchende Angehörige an das Beratungstelefon. Informations- und Beschwerdetelefon: 06131/284841 (montags und mittwochs, 10 bis 13 Uhr, und donnerstags, 14 bis 18 Uhr (ansonsten Anrufbeantworter).

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