Hintergrund: Tabak-Produkt-Verordnung

Seit 1. Oktober greift in Deutschland die neue Tabak-Produkt-Verordnung. Diese schreibt eine maßgebliche Vergrößerung der auf Verpackungen für Tabakprodukte aufgedruckten Warnhinweisen sowie neue Höchstwerte für Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid vor. Darüber hinaus wird die Verwendung bestimmter Produktbeschreibungen, wie "light" und "mild" untersagt.Neue Höchstmengen: Vom 1. Januar 2004 verringert sich die Höchstmenge Teer auf zehn Milligramm je Zigarette (zuvor zwölf mg), für Kohlenmonoxid gilt ebenfalls zehn Milligramm und für Nikotin ein Milligramm Größere Warnhinweise: Mindestens 30 Prozent der Fläche auf der Vorderseite muss eine Warnhinweis einnehmen, abwechselnd mit den Texten "Rauchen ist tödlich" oder "Rauchen kann tödlich sein" beziehungsweise "Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu". Mindestens 40 Prozent der rückseitigen Packungsfläche sind für weitere Warnhinweise vorgeschrieben.Zeitplan : Seit dem 1. Oktober dürfen nur Produkte hergestellt werden und an den Handel abgegeben werden, die der neuen Verordnung entsprechen. Nach einer Übergangsfrist von neun Monaten, dürfen vom 1. Juli an nur noch Produkte mit geänderter Packung im Handel sein.(red)

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