Im Stillen gewirtschaftet

Sechs Jahre lang hat ein Kneipenbesitzer von der Mosel keine Steuererklärung abgegeben. Als ihn nun die Steuerfahnder "entdeckten", war der Gastwirt sogar erleichtert. Seit der Eröffnung seines Betriebes hatte der Mann keine Steuererklärung abgegeben, keine Bücher geführt, keine Belege gesammelt.

Trier. (hw) Eine ungewöhnliche Erfahrung machte vor kurzem die Steuerfahndung des Finanzamtes Trier bei einem Gastwirt an der Mosel. "Der Verdächtige war regelrecht erleichtert, dass die Fahndung kam und seiner jahrelangen Steuerhinterziehung ein Ende bereitete", erklärt Julia Köster, Pressesprecherin des Finanzamtes. Die Hinterziehung blieb durch ein Versehen der Verbandsgemeinde unentdeckt. Die Gewerbeanmeldung des Gastwirts wurde nicht wie üblich an andere Behörden, unter anderem auch nicht an das Finanzamt weitergeleitet. "Diesen Zufall nutzte der Wirt stillschweigend zu seinen Gunsten aus", sagt Köster. Seine pauschale Entschuldigung, er habe auf eine Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe einer Steuererklärung gewartet. "Natürlich besteht schon vom Gesetz her eine Steuererklärungspflicht", so die Sprecherin. Das reine Nichtstun erwies sich letztlich als Falle für den Wirt. Eine Betriebsprüfung bei einem Automatenaufsteller führte auf die Spur des Gastwirts. Bei der Fahndung kam heraus, dass der Kneipier keine Erklärung abgegeben hatte, keinerlei Bücher führte und keine Belege aufgehoben hatte. Seine Untätigkeit kam den Wirt nun teuer zu stehen, da er Sicherheitszuschläge bei der Schätzung seiner Steuerlast hinnehmen musste. Insgesamt waren Steuerschulden in Höhe von 60 000 Euro aufgelaufen.

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