Im Visier der Eintreiber

TRIER. Wer seine Rundfunkgeräte nicht im ersten Betriebsmonat anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Ab 2007 gehören auch Handys mit Fernseh- oder Rundfunkempfang und PCs mit Internet-Anschluss zu den gebührenpflichtigen Geräten. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erläutert die Details.

Aus Sicht der GEZ ist die 2007 in Kraft tretende Änderung kein Problem. "Das Problem ist völlig überbewertet und spielt eigentlich keine Rolle", sagte Eckhard Ohlinger, GEZ-Abteilungsleiter Recht und Personal, Spiegel Online. Schließlich seien Privatanwender, die bereits einen Fernseher benutzen und angemeldet haben, gar nicht betroffen. Und es gebe nur einen sehr kleinen Kreis von Haushalten, die "zum Beispiel aus religiösen Gründen" kein Fernsehen nutzen. Fakt ist: Wer, aus welchen Gründen auch immer, tatsächlich bewusst auf Fernsehen und Radio verzichtet, aber Geräte besitzt, mit denen er entsprechende Programme empfangen könnte, der muss in Zukunft zahlen. "Alle tragbaren Telefone, die Hör- oder Fernsehprogramme empfangen können, werden gebührenpflichtig", erläutert Nicole Hurst von der GEZ. "Typenbezeichnung und Baujahr sind dafür nicht relevant." Den aktuellen Stand der Technik repräsentieren die UMTS-Handys, die Fernsehprogramme empfangen können und deshalb ab 2007 auf jeden Fall 17,03 Euro pro Monat kosten werden. Doch der Markt entwickelt sich rasend schnell. Digital Multimedia Broadcasting (DMB) ist ein digitales Daten- und Fernseh-Übertragungssystem für Mobilgeräte. Digital Video Broadcasting for Handheld (DVB-H) ist ein Übertragungsstandard für Digital-Fernsehen via Antenne, der auf mobile Geräte zugeschnitten ist. Handys und Taschencomputer (Personal Digital Assistants oder kurz PDAs), die UMTS, DMB oder DVB-H beherrschen, werden ab 2007 gebührenpflichtig - wenn der Besitzer noch kein anderes Empfangsgerät angemeldet hat. Doch die GEZ hat noch eine weitere Zielgruppe im Visier: die Freiberufler. Deren Zahlungsverpflichtung wird genau definiert: "Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen für alle Rundfunkgeräte in ihren Arbeitsräumen Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Arbeitsräume innerhalb der Privatwohnung befinden." So steht es im Gebührenlexikon, nachzulesen auf www.gez.de. Darin gibt es auch ein neues Kapitel über Internet-PCs: "Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden." Doch danach darf gezahlt werden. Jeder Selbstständige muss ab 2007 für den Computer mit Internet-Anschluss, mit dem er arbeitet, 17,03 Euro im Monat zahlen - denn der Rechner wird von der GEZ gebührentechnisch wie ein vollwertiger Fernseher behandelt. Schließlich könnte der Nutzer mit dem Büro-Rechner die Seiten der Rundfunkanstalten ansurfen und sich deren Programme per Daten-Stream ansehen.

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