Konkurrenz für den Glücksbringer

Trier/Mettendorf · Mehr Konkurrenz für Schornsteinfeger: Mit dem Wegfall ihres Kehrmonopols dürfen nun auch zugelassene freie Schornsteinfeger und Heizungsbaumeister den Hausbesitzern aufs Dach steigen. Die Schornsteinfeger in der Region Trier sehen die Konkurrenz gelassen. Denn die Mehrheit der Bürger scheint ihrem bisherigen Glücksbringer treu zu bleiben.

Trier/Mettendorf. Schon zum zweiten Mal musste Klaus Kwiatkowski an diesem Tag zu einem Schornsteinbrand rausfahren, der sechste innerhalb von zwei Wochen. "Das kommt bei dieser Witterung häufiger vor. Eine Ursache: Der Kunde will Öl und Gas sparen, so dass er den Holzofen mit zu dickem oder feuchtem Holz befeuert und sich Teer im Ofen absetzt, der verrußt", erklärt der Obermeister der Schornsteinfegerinnung Trier aus Mettendorf (Eifelkreis Bitburg-Prüm), der für 36 Ortezuständig ist. "Unter uns Kollegen sagen wir scherzhaft: Nach Weihnachten stopfen die Leute ihren Tannenbaum einfach in den Ofen."
Hausbesitzer in der Pflicht


Was sich wie Spaß anhört, ist jedoch der Kern von Kwiatkowskis Arbeit und der in der Region Trier rund 150 Beschäftigten in der Branche: Es geht um Sicherheit, von Gebäuden und Bewohnern, um hoheitliche Aufgaben. Daran ändert auch das Ende des Schornsteinfegermonopols aus den 1930er Jahren nichts. Denn der zuständige Bezirksmeister muss weiterhin zwei Mal in sieben Jahren alle Feuerstätten überprüfen, die Betriebs- und Brandsicherheit bestätigen, den Feuerstättenbescheid ausstellen, neue Kamine und Anlagen abnehmen und das Kehrbuch kontrollieren.
Allerdings kann mit Beginn dieses Jahres jeder Hausbesitzer selbst aussuchen, wer ihm aufs Dach steigt und die Prüfung der Abgaswege der Heizung oder das Kehren des Kamins frei vergeben (siehe Extra).
"Er selbst muss dabei alle vorgeschriebenen Fristen einhalten", sagt Kwiatkowski, Vorsteher aller 62 Bezirksmeister und damit Kehrbezirke in der Region. Und selbst, wer seinem alten Kaminkehrer treu bleiben möchte, muss mit ihm einen Vertrag abschließen.
Bleibt es laut der Bundeskehrordnung für die Feuerstättenschau (je Stätte etwa zehn Euro) und für den Bescheid (etwa 20 Euro) wohl bei festen Gebühren, sind alle anderen Kosten nun Verhandlungssache. "Hier gibt es sicher Spielraum", sagt der Innungsobermeister. Früher habe der Schornsteinfeger einen Durchschnittspreis zwischen allen Kunden ermittelt. "Heute profitieren diejenigen, die man gleich beim ersten Mal erreicht und wo die Arbeit schnell erledigt ist", prognostiziert Kwiatkowski.
Anfahrtswege kosten extra


"Für Wohnungsbaugesellschaften und Ferienparks mit vielen Kaminen kann die freie Vergabe günstiger sein, bei dem normalen Hausbesitzer, gerade auf dem Land, nicht", schätzt er. Denn wenn die Anfahrtswege - er selbst fährt 40 000 Kilometer pro Jahr - mitberechnet würden, lohne sich die Beauftragung eines freien Kaminkehrers von weiter her kaum.
Er selbst stellt vor allem große Verunsicherung bei den Kunden fest. Dass jemand seinen Schornsteinfeger wechseln wolle, sei die Ausnahme. Dies bestätigten ihm auch seine Kollegen. "Immerhin ist das Kaminkehren auch eine Vertrauensfrage. Ich arbeite seit 30 Jahren in meinem Bezirk. Da kenne ich jede Anlage, deren Vorgeschichte und die Bewohner, habe pro Haus bis zu 200 Daten erfasst", sagt Kwiatkowski.
Und dass das Ende des Schornsteinfegermonopols die Heizungsbaubranche inzwischen erreicht hat, kann Helmut Gosert, Obermeister der Innung Sanitär Heizung Klima (SHK) Trier-Saarburg aus Waldrach (Kreis Trier-Saarburg) nicht bestätigen.
6000 Euro für Qualifikation


"Die Kollegen sind zurückhaltend", sagt er und verweist darauf, dass noch kein Heizungsbaumeister Interesse an der Weiterbildung bekundet hat. Immerhin kostet die Zusatzqualifikation Zeit und Geld. Rund 6000 Euro muss ein Handwerker für die verschiedenen Module berappen - Geld, das durch Kaminkehren wieder eingefahren werden muss.
Lediglich für die erste Etappe, die Erlaubnis zur "Bimschv"-Messung (Bundesimmissionsschutzverordnung), gebe es Interessenten, sagt Gosert. Denn zur Abnahme neuer Heizungsanlagen sei sonst neben der Installation und Prüfung durch den Heizungsbauer auch eine "Bimschv"-Messung durch den Schornsteinfeger nötig: "Doppelte Kosten, die Verbraucher vermeiden könnten."Extra

Verbraucher sollten ihren Feuerstättenbescheid als Wegweiser nutzen, rät Klaus Kwiatkowski, Obermeister der Schornsteinfeger-Innung Trier. Der sei innerhalb der vergangenen zwei Jahre zugestellt worden und informiere über anstehende Arbeiten und Fristen. "Auch jeder Schornsteinfeger beantwortet Fragen", sagt er. Zuständige Kollegen lassen sich über Internet-Portale ausfindig machen - www.schornsteinfeger.de oder www. bafa.de. Schon heute dürfen Schornsteinfeger aus dem EU-Ausland prüfen, messen und kehren, nun kommen Heizungsbauer und -installateure mit Zusatzqualifikation hinzu. Wer etwa einen Heizungsbaumeister beauftragen will, sollte sich über dessen Zusatzqualifikation informieren. Die muss zusätzlich erworben und bei der Handwerkskammer eingetragen werden. Sie erfolgt in mehreren Schritten bis zur Erlangung des Schornsteinfegergrads. Außerdem müssen seine Arbeiten in einem Formblatt dokumentiert werden. Darum muss sich der Hausbesitzer selbst kümmern. Dieses Formblatt muss er dem Bezirksschornsteinfeger zukommen lassen, der die Daten kontrolliert. Vergeht dabei eine Frist von 14 Tagen, meldet der Kaminkehrer die Säumnis an die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung. Kosten entstehen. Und: In dieser Zeit gibt es keinen Versicherungsschutz im Brandfall. Muss der Bezirkskehrer auf Anordnung der Verwaltung nach erneuter Frist selbst anrücken, unter Umständen mit Unterstützung der Behörde und der Polizei, droht schnell ein Bußgeld von mehreren 1000 Euro. "Es gibt immer wieder skurrile Fälle, etwa dass sich Hausbesitzer vor ihrer Heizung auftürmen, um sie nicht prüfen zu lassen", sagt Kwiatkowski. Jährlich gebe es etwa zwei Dutzend Fällen mit Polizeieinsatz in der Region Trier. sas

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