Langer Weg zur freien Fahrt

TRIER/LUXEMBURG. Rechtssicherheit für rund 1500 deutsche Fahrer von rund 350 Luxemburger Speditionen: Nach jahrelangem Streit über die Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) haben sich die deutsche und die luxemburgische Finanzverwaltung auf ein einheitliches Vorgehen verständigt.

 Fahren in der Grenzregion: Für deutsche Lastwagenfahrer, die unter luxemburgischer Fahne fahren, ändert sich mit dem Doppelbesteuerungsabkommen einiges. Foto: Friedemann Vetter

Fahren in der Grenzregion: Für deutsche Lastwagenfahrer, die unter luxemburgischer Fahne fahren, ändert sich mit dem Doppelbesteuerungsabkommen einiges. Foto: Friedemann Vetter

Es war ein Stück Arbeit und ein Aufeinanderzugehen von beiden Seiten nötig, damit das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg nach 47 Jahren einfacher wird, aber dafür zuverlässig ausgelegt wird. Das DBA gilt seit 1958 und regelt etwa für Fernfahrer, nach welcher nationalen Regel sie besteuert werden. Wer etwa in Deutschland wohnt, bei einer der 350 Luxemburger Speditionen angestellt ist und jährlich 183 Tage und mehr mit seinem Laster in Deutschland unterwegs ist, muss eigentlich in Deutschland Lohnsteuer zahlen. Denn der Ort der Tätigkeit des Berufskraftfahrers liegt zwangsläufig dort, wo sein Gespann gerade fährt, argumentierte bislang der deutsche Gesetzgeber. Beschäftigte kommen "Stück weit besser weg"

Bis dato war der Fahrer nämlich verpflichtet, minutiös nachzuweisen, wann er wo gefahren ist. Wer das nicht konnte, wurde nachträglich und nach pauschalen Sätzen zur Kasse gebeten - 15 000 Euro für mehrere Jahre waren da keine Einzelfälle. Denn Unternehmerangaben gegenüber dem Luxemburger Fiskus wurden von Deutschland nicht anerkannt. Nun wird der Spieß herumgedreht, nachdem sich deutsche und luxemburgische Finanzverwaltung auf eine so genannte "Verständigungsvereinbarung" geeinigt haben: Seit dem 1. Juli ist nun der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine genaue Auflistung der Fahrten eines jeden Angestellten entsprechend den Orderlisten oder den Fahrtenschreibern vorzulegen. "Mit dieser Lösung für die 1500 deutschen Fernfahrer in Luxemburg sind wir sehr zufrieden. Wir haben schon 1999 zusammen mit der Nachbar-Gewerkschaft O-GBL darauf aufmerksam gemacht, dass die Regel zu bürokratisch und unflexibel ist und vielen Beschäftigten zu tief in die Tasche gegriffen worden ist", sagt Karl-Heinz Päulgen, Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für die Region Trier. Denn statt jede Fahrt nun nach Zeitaufwand zu erfassen, wird aufgelistet, in welchem Land der Fahrer aktiv war. Ein Beispiel: Wer von Grevenmacher in Luxemburg über die Grenze bei Trier fährt und über Belgien in den niederländischen Hafen nach Rotterdam fährt, wird künftig zu einem Viertel der Fahrtzeit in Luxemburg versteuert und zu drei Vierteln in Deutschland. Die Jahresverteilung von freien Tagen sowie Sonn- und Feiertagen wird dann anteilig der Arbeitszeit verrechnet. "Alle offenen Fälle und das Jahr 2005 werden nach der neuen Regel bearbeitet", sagt Karl Diller, Finanzsstaatssekretär der Bundesregierung (SPD). Sein Ministerium hatte für alle Bundesländer, die für die Steuererhebung zuständig sind, die Vereinbarung ausgehandelt. Und: Auch abgeschlossene Fälle könnten auf Antrag wieder neu aufgerollt werden. Dass nun Bewegung in die Sache gekommen ist, ist nicht zuletzt dem Bundesrechnungshof zu verdanken. Der hatte bereits im Jahr 2000 darauf hingewiesen, dass durch einen Runderlass durch die Luxemburger Behörden die Steuerinteressen Deutschlands verletzt werden könnten. Immerhin setzte das Großherzogtum für die Berechnung unter anderem der Ankunft wie der Abfahrt sowie des Dienstes an Sonn- und Feiertagen eine Berechnung zugunsten Luxemburgs an. "Damit wären wir in einer Art ,Boris-Becker-Falle' gewesen, wo in jedem Fall die 183-Tage-Regelung für den Aufenthalt in Luxemburg und damit im Ausland überschritten worden wäre", sagt Diller. Man habe einen gewissen "Wildwuchs" festgestellt, der der Bundesrepublik einen Millionenschaden zugefügt habe. "Die deutschen Fahrer werden dank der neuen Regel ein Stück weit besser wegkommen als vorher", ist Diller überzeugt.

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