Lotse im Recht

TRIER. (red) Seit über einem Jahr gibt es in Rheinland-Pfalz trägerübergreifende Beratungsangebote der gemeinsamen Servicestellen. Hier erhalten behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen umfangreiche Auskunft und Beratung zuReha-Fragen.

Frau S., Hausfrau und allein erziehende Mutter von zwei minderjährigen Kindern, erlitt im Frühjahr plötzlich einen Bandscheibenvorfall. Ihr behandelnder Orthopäde empfahl eine Rehabilitation. Doch welcher Rehabilitationsträger ist für sie zuständig? Das Sozialamt, die gesetzliche Krankenversicherung oder doch der Rentenversicherungsträger? Wer übernimmt die Betreuung der Kinder und wer übernimmt die Kosten? Die Servicestellen für Rehabilitation in Rheinland-Pfalz geben Rat. Die Mitarbeiter fungieren als Lotsen durch das Rehabilitationsrecht und als Begleiter während der Rehabilitation. Durch die zentrale und trägerübergreifende Beratung zur Rehabilitation werden lange Wege zu unterschiedlichen Sozialleistungsträgern wie gesetzliche Renten-, Kranken-, Unfallversicherung, Arbeitsverwaltung, Träger der Jugend- und Sozialhilfe und Träger der Kriegsopferfürsorge überflüssig. Während der Beratung wird geklärt, welcher Träger zuständig ist und welche Leistungen in Frage kommen. Darüber hinaus helfen die Mitarbeiter beim Stellen von Anträgen und leiten ihn an den zuständigen Träger weiter. Sind Leistungen unterschiedlicher Träger angezeigt, koordinieren sie die Zusammenarbeit. Das Angebot ist kostenlos. Wo die nächstliegende Servicestelle ist, erfährt man im Internet unter www.lva-rheinland-pfalz.de, Button "Online-Service".

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