Mangelhafter Wagen geht zurück

Trier · Das Landgericht Trier verurteilt einen VW-Händler, weil er ein Auto mit Schummel-Software verkauft hat. Der Besitzer darf das Fahrzeug zurückgeben.

 Der Touran ist ein gefragtes VW-Modell. Ein Mann aus dem Kreis Trier-Saarburg darf nach einem Urteil des Trierer Landgerichts sein Auto dieses Typs zurückgeben, weil darin eine Schummel-Software eingebaut war. Das Gericht sieht darin einen Mangel, der nicht beseitigt werden kann. Symbolfoto: dpa

Der Touran ist ein gefragtes VW-Modell. Ein Mann aus dem Kreis Trier-Saarburg darf nach einem Urteil des Trierer Landgerichts sein Auto dieses Typs zurückgeben, weil darin eine Schummel-Software eingebaut war. Das Gericht sieht darin einen Mangel, der nicht beseitigt werden kann. Symbolfoto: dpa

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Trier 28 068 Euro. So viel bezahlte ein Mann aus dem Kreis Trier-Saarburg vor vier Jahren für einen neuen VW Touran bei einem Volkswagen-Händler in seiner Nähe. Als er sich den Zwei-Liter-Turbodiesel zulegt, da ahnt er noch nichts vom Abgas-Skandal. Nichts von Abschalt-Elektronik und ähnlichen Schummeleien, mit denen VW und andere Autobauer die Abgas-Werte für Labormessungen beschönigten. All das wurde erst 2015 bekannt, als der Mann das Familienauto schon zwei Jahre gefahren hatte. Bis dahin glaubte er, wie andere betrogene VW-Kunden, dass er einen sauberen Diesel fährt, dessen Schadstoffausstoß die von der EU verlangte Euro-5-Norm einhält.
Doch dann kam der Abgas-Skandal ans Licht. VW hat in seinen Diesel-Autos eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung verwendet, um die US-amerikanischen Abgas-Normen zu umgehen. Die installierte Software, die für die Abgas-Kontrollanlage zuständig ist, erkennt Prüfsituationen, etwa wenn der Wagen bei der Abgas-Untersuchung ist. Im normalen Straßenverkehr schaltet dieses Abgas-Rückführsystem ab.
Wie allen anderen betroffenen VW-Fahrern bietet der Autobauer auch dem Mann aus dem Kreis Trier-Saarburg an, dass sein Touran in der Werkstatt nachgerüstet wird.
Doch der Mann geht darauf nicht ein. Er tritt vom Kaufvertrag zurück, verlangt von dem Händler, den Wagen zurückzunehmen. Begründung: Das von ihm gekaufte Auto sei mangelhaft, weil der Schadstoffausstoß die Vorgaben der Euro-5-Norm um ein Vielfaches überschreite. Außerdem sei der Mangel durch das angebotene Software-Update in der Werkstat nicht zu beheben.
Verständlicherweise wehrt sich der Händler gegen die Vorwürfe. Das Auto sei nicht mangelhaft, erfülle alle Voraussetzungen der Euro-5-Norm. Daher dürfe er nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
Daraufhin verklagt der Mann den Händler. So landet der Fall vor dem Trierer Landgericht, wo die fünfte Zivilkammer in dieser Woche das Urteil gefällt hat. Selten habe ein Gericht in Sachen Abgas-Skandal so deutlich geurteilt wie das Trierer, sagt der Anwalt des Mannes, Christof Lehnen. Er und seine Kanzlei sind mittlerweile spezialisiert auf Klagen gegen VW (der TV berichtete). Richter Wolfgang Specht stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass der Touran mangelhaft sei, weil er die Voraussetzungen der Abgas-Vorschriften nicht erfülle. "Dem Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schädlichen Fahrzeugemissionen wäre in keiner Weise gedient, wenn die aufwendigen technischen Maßnahmen zu deren Reduzierung nur unter Laborbedingungen wirken würden", heißt es in dem Urteil. Nach Ansicht des Richters ist der Händler nicht in der Lage gewesen, den Mangel zu beseitigen. In einem Schreiben an den Käufer habe er vordergründig "technische Maßnahmen zur Behebung von Unregelmäßigkeiten" angekündigt. Der Händler habe seine Pflicht erheblich verletzt, weil er den Mangel verschwiegen habe. Das verkaufte Auto habe nicht der erteilten Typengenehmigung entsprochen. Der ordnungsgemäße Zustand des Wagens habe erst durch die Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung hergestellt werden können.
Auch im Hinblick auf VW findet der Richter deutliche Worte: Es gehöre zur Verteidigungsstrategie des Konzerns, dass er seine Vertragshändler dazu anhält, sich gegenüber den Käufern "um das Eingeständnis eines Sachmangels" an den Diesel-Autos herumzuwinden und diesen zu bestreiten. Damit sei das Vertrauen des Käufers in die Redlichkeit des Autobauers zerstört, so der Richter. Im Urteil heißt es: "Für den Kläger muss sich der Eindruck aufdrängen, dass die Volkswagen AG ihn nicht ernst nimmt, über Wesentliches falsch, unvollständig oder gar nicht informiert." Bei der Bewältigung der Folgen des Abgas-Skandals sei VW "rücksichtslos darauf bedacht", den Schaden für die eigene Unternehmensgruppe möglichst gering zu halten. Daher, so der Richter, habe der Touran-Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, seinen Wagen zurückzugeben und dass der Händler ihm 9872,20 Euro plus Zinsen zahlen muss (Az.: 5 O 298/16). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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