Mehr Rechte für Aktionäre

Berlin . (dpa) Die Bundesregierung will die Aktionärsrechte und damit den Anlegerschutz verstärken und hat gestern zwei entsprechende Gesetzentwürfe verabschiedet. Kapitalanleger können danach künftig leichter gegen Vorstände und Aufsichtsräte klagen.

Neuland wird im Prozessrecht betreten. Erstmals sollen Musterverfahren zugelassen werden, um kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten zu bündeln. Mit dem "Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts" will Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht die Haftung verschärfen, sondern die Durchsetzung von Klagen einer Aktionärsminderheit erleichtern. Um Missbrauch durch Querulanten zu verhindern, ist ein gerichtliches Zulassungsverfahren vorgesehen. Große Bedeutung misst Zypries dem vorgesehenen gerichtlichen Eilverfahren bei. Wird ein wichtiger Hauptversammlungsbeschluss angefochten, kann die Gesellschaft beantragen, ihn dennoch auszuführen. Damit soll eine Lahmlegung des Unternehmens verhindert werden.

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