Name zur Nummer

TRIER. Ab September bietet die Telekom eine neue, erweiterte Auskunft an. Wer nicht will, dass seine Daten weiter gegeben werden, der sollte schnellstens widersprechen.

Wer in diesen Tagen seine Telefonrechnung von der Telekom erhält, sollte sie ganz genau anschauen. Auf der letzten Seite unter der Überschrift "Wichtiger Hinweis zur Auskunft über ihren Namen und ihre Anschrift" steht Kleingedrucktes, das man keinesfalls überlesen sollte. Ab September bietet die Telekom eine neue Auskunft an, bei der man auch über die Telefonnummer Namen und Adressen herausfinden kann. Bislang erhält man die Telefonnummer und die Adresse nur, wenn man auch den Namen des Gesuchten kennt. Die so genannte Inverssuche, die das seit Ende Juni gültige neue Telekommunikationsgesetz möglich macht, war bislang aus Datenschutzgründen in Deutschland verboten. Allerdings sind schon längst Telefonverzeichnisse auf CD auf dem Markt, die eine solche Suche ermöglichen. Unter einer Inverssuche wird die Rückverfolgung des Anschlussinhabers nur anhand seiner Telefonnummer verstanden. Verbraucherschützern ist bei der erweiterten Auskunft nicht wohl zumute. Sie sehen darin einen weiteren Schritt zum gläsernen Verbraucher, weil etwa Firmen jetzt allein über Telefonnummern Adressen für Werbebriefe herausfinden können. Sie raten dazu, der Inverssuche zu widersprechen oder sich gut zu überlegen, ob es Sinn hat, seine Daten anderen zugänglich zu machen. Schließlich liefere man Namen und Anschrift jedem, der zufällig oder gezielt an die Telefonnummer gekommen ist, so ihre Begründung. Die Möglichkeit zu widersprechen besteht, wie auf den Telefonrechnungen steht, zunächst innerhalb von vier Wochen und danach per Brief, Fax oder über eine Servicenummer (01375/10330, zwölf Cent je Anruf). Wer nicht widerspricht, stimmt automatisch der Speicherung der Daten zu, die im Telefonbuch oder in einem öffentlichen Kundenverzeichnis (auch Handy-Nummern) stehen. Die Hinweise auf die neue Auskunft dürfen laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten nicht wie eine Werbung aufgemacht sein. Was den Datenschutz angeht, hält sich die Telekom wohl an die Vorgaben. Fraglich ist nur, ob die Form als Zusatz zur Telefonrechnung zulässig ist. Die Regulierungsbehörde für Telekom- und Postdienste fordert, dass die Mitteilung über die mögliche Datenspeicherung separat erfolgt und sich "in jedem Fall durch ihre äußere Gestaltung deutlich von Werbung oder anderen Textbestandteilen unterscheiden" müsse, damit sie nicht überlesen werde. Auch die anderen Telefonanbieter werden vermutlich bald eine solche Auskunft anbieten.

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