Nepp im Web

SAARBURG. Computer-Nutzer fühlen sich genervt durch sie: Spam-Mails, unverlangte Werbenachrichten, die das elektronische Postfach verstopfen. Der Saarburger Anwalt Gerd Müller hat nun gegen eine Lüneburger Firma erreicht, dass sie eine Frau nicht länger mit Werbe-Mails bombardieren darf.

Die Versprechung klingt verlockend: "Sie wurden ausgewählt", laute der Betreff der E-Mail. Man gehöre zu den "auserwählten Empfängern einer exklusiven Sonderaktion": "Sie können einen DVD-Player gratis erhalten, ein 20-Euro-Gutschein gehört bereits ihnen." Unterzeichnet ist die Nachricht mit "Beste Grüsse, Ihr Eumedien Team". Immer wieder tauchen solche unerwünschten Mails, so genannte Spams, bei Internet-Nutzern auf. Und nicht selten steckt die in Lüneburg sitzende Eumedien GmbH dahinter. Unter verschiedenen Namen betreibt sie Internetseiten, mal sucht sie angebliche Produkttester, mal bietet sie Reisegutscheine an. Nach eigenen Angaben verschickt das Unternehmen monatlich rund zehn Millionen Newsletter per Mail. Die Masche, die dahinter steckt, scheint immer ähnlich zu sein: Sobald die "Auserwählten" auf die Mails reagieren, erhalten sie einen Anruf, in dem sie für die Teilnahme verbindlich zusagen und die Kontonummer nennen sollen. Nicht wenige sind bereits den windigen Versprechungen erlegen und haben leichtsinnig ihre Daten weiter gegeben. Statt eines DVD-Players, den sie nach dem Test angeblich behalten können, wird von den Geneppten nur Geld abgebucht, das sie in den meisten Fällen nicht mehr wieder sehen. Seit Monaten warnen Verbraucherschützer vor den dubiosen Machenschaften. Nun hat der Saarburger Anwalt Gerd Müller ein Urteil gegen die Lüneburger Firma erstritten. Iris Schmitt (Name geändert) aus Merzig ist ebenfalls Opfer der Werbeattacken von Eumedien. Im Sommer erhielt sie einen Anruf, in dem ihr angeboten wurde, an einem Analyseprogramm teilzunehmen und Produkte zu testen. Schmitt wollte aber erst Informationen über das Angebot haben. Daraufhin wurde ihr am Telefon mitgeteilt, Informationsmaterial gebe es nur, wenn sie ihre Kontonummer angeben würde. Dummerweise machte Schmitt die gewünschten Angaben. Kurze Zeit später flatterte ihr ein Brief von der Eumedien GmbH ins Haus, darin steckte statt der gewünschten Informationen ein Zertifikat, dass, so Anwalt Müller, als Teilnahmebestätigung dienen sollte. Iris Schmitt teilte der Firma mit, sie habe keinen Mitgliedsvertrag abgeschlossen, worauf sie eine Mail zurück bekam mit der Bitte, im Internet einen "Zielgruppen-Fragebogen" auszufüllen. Einen Tag später wurde ihr dann mitgeteilt, der Widerruf sei nicht rechtzeitig eingegangen, der Vertrag könne erst in einem Jahr beendet werden. Von da erhielt Schmitt fast im Wochenrhythmus Mails aus Lüneburg - mehr als zwei Monate lang. Schließlich war es der Merzigerin zu viel. Sie schaltete ihren Anwalt ein, der eine Unterlassungserklärung von Eumedien verlangte. Vergeblich. Daher hat das Landgericht Saarbrücken in einem Eilverfahren entschieden: Eumedien darf Iris Schmitt nicht länger unverlangt Werbenachrichten per E-Mail schicken. Falls doch, muss das Unternehmen 5100 Euro zahlen oder es droht der Geschäftsführerin eine sechsmonatige Haft (Az.: 3 O 551/06). Es ist nicht das erste Mal, dass Eumedien verurteilt wird. Vor einem Jahr untersagte das Landgericht Lüneburg der Firma, Verbraucher ohne vorherige Einwilligung anzurufen und zu einem Vertrag zu veranlassen. Die Berufung des Unternehmens wurde zurückgewiesen, damit ist das Urteil rechtskräftig, unerlaubte Werbeanrufe durch Eumedien sind demnach nicht mehr erlaubt. Das scheint das Unternehmen nicht zu beeindrucken. Im Internet wimmelt es noch immer von Beschwerden über die Firma. Die hält sich bedeckt. Eine Anfrage unserer Zeitung blieb unbeantwortet.

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