Neue Regeln für Erspartes: Geld ist EU-weit jetzt besser geschützt

Trier · Von diesem Monat an können Bankkunden noch ruhiger schlafen. Das Einlagensicherungsgesetz ist EU-weit in Kraft und sichert Kunden ihr Erspartes, sollte die eigene Bank pleite gehen. Für Verbraucher bringt die Neuerung weitere Vorteile.

Trier. Die Bankenkrise hat die EU aufgeschreckt. In Zukunft sollten die Banken ihren Kunden Einlagen sichern, selbst wenn sie pleite gehen. Für die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland war dies ein großer Aufwand. Denn die Sicherung der Bankeinlagen war und ist hierzulande schon viel höher als die von der EU geforderten 100 000 Euro pro Kunden. Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben ein System, dass bei Schieflage nicht nur das Geld des einzelnen Kunden, sondern das ganze Institut absichert. Was bringen die neuen Regeln? Kunden haben - wie bisher - einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 100 000 Euro. Dieser Schutz gilt in allen 28 EU-Staaten.Neu ist: Der gesicherte Betrag kann sich sogar deutlich erhöhen, wenn beispielsweise ein Bankkunde eine selbst genutzte Immobilie verkauft, seine Lebensversicherung auflöst und diese auf dem Girokonto landet. Dann ist für maximal sechs Monate sogar das Fünffache ( bis zu 500 000 Euro) geschützt. Der Kunde muss aber den "sozialen" Zweck des Geldes im Einzelfall nachweisen. Dazu zählen etwa Erbschaften, Abfindungen nach Entlassungen oder Geldgeschenke zur Heirat.Wie werden Kunden informiert?Damit die Bankkunden ihren Anspruch auf Entschädigung kennen und wissen, an wen sie sich in einem solchen Fall wenden können, müssen die Einlagenkreditinstitute ihre Kunden künftig schriftlich, unter Verwendung eines gesetzlich vorgegebenen Musters, über ihre Rechte aufklären - und zwar sowohl bei der Eröffnung eines Kontos als auch regelmäßig einmal jährlich.Bei der Sparkasse Trier erhalten Neukunden im Rahmen der Erstkontoeröffnung den "Informationsbogen für den Einleger". Kunden, die bereits ein Konto haben, werden einmal jährlich über das gesetzliche Einlagensicherungssystem informiert. Die Volks- und Raiffeisenbanken in der Region schreiben rund 38 000 Kunden an. Wie funktioniert die Entschädigung?Das ist ein großer Vorteil für die Bankkunden. Vom 1. Juni 2016 an müssen Bankkunden innerhalb von sieben Arbeitstagen entschädigt werden. Die bisherige Regelung sah hier zwanzig Tage vor. Betroffene müssen die Entschädigung grundsätzlich nicht mehr beantragen: Das Einlagensicherungssystem nimmt von sich aus Kontakt zu ihnen auf. Nur wenn der Einleger mehr als 100 000 Euro geltend machen will, muss er dies darlegen. Auch Kunden von Instituten aus anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, die Zweigstellen in Deutschland betreiben, profitieren. Sie müssen sich nicht mehr an das ausländische Einlagensicherungssystem wenden, sondern bekommen die Entschädigung von dem deutschen Einlagensicherungssystem ausgezahlt. Was sagen Sparkassen und Volksbanken aus der Region?"Bei unseren Volksbanken und Raiffeisenbanken war und ist das Geld der Kunden schon lange sicher", sagt Michael Hoeck, Vorstandssprecher der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank in Wittlich. "Unsere freiwillige Sicherungseinrichtung sorgt seit mehr als 80 Jahren dafür, dass noch nie ein Mitglied oder Kunde einer deutschen Genossenschaftsbank Verluste auf Einlagen erleiden musste", ergänzt Rainer Berlingen, Vorstand der Volksbank Eifel Mitte aus Prüm. Bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken seien die Einlagen zu 100 Prozent und ohne Begrenzung des Betrags geschützt. "Die Stabilität der Genossenschaftsbanken und die Sicherheit der Kundeneinlagen bleiben im gewohnten Umfang erhalten", ergänzt Norbert Friedrich, Vorstand der Volksbank Trier. Die Erstsicherung der Sparkassen-Finanzgruppe gehe deutlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Bis heute sei bei keinem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe eine Leistungsstörung gegenüber Kunden aufgetreten. Günther Passek, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Trier: "Mit der Institutssicherung geht das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe deutlich über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus."

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